Hi !
A hat einen plan eingereicht (nach dem freistellungsverfahren) und gebaut, (bis auf die bedachung der Garage) nach Ruecksprache mit dem oertlichen Bauamt ist es nun auch moeglich bei der Garage das Dach um 90 grad zu drehen und eine andere Dachneigung als das Haupthaus zu verwenden (weil es 2 getrennte gebaeude sind) auch die maximale durchschnittliche wandhoehe bleibt bei der aenderung unberuehrt (3 m) wenn es so ausgefuehrt wird wie von A dem Bauamt vorgeschlagen.
Bleibt natuerlich die Frage was kann nachbar B dran ausetzen oder kann A einfach anfangen die garage zu bedachen ?
gruss goerdi
Bauen anders als im Plan aber immer noch nach BO
Moderator: Klaus
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