Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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goerdi
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Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Beitrag von goerdi » 11.02.2011, 10:07

Hallo !

A will die Fassade von seinem Haus das fast direkt an der grenze zum grundstueck von B steht (20cm => altbaugebiet)
B muss ja die renovierung nach "hammerschlags und leiterrecht" dulden.
Allerdings reichen die 20 cm fuer A's Einruestung der Wand nicht aus und da das Haus von A fast direkt an der Ecke von B's garage steht kann es unter umstaenden sein das B nicht mehr in seine Garage fahren kann (zumindest mit dem KFZ)
jetzt zu den Fragen
1. Wie lange vorher hat A das bei B anzukuendigen ohne das A was dagegen machen kann ? bzw. kann B den Termin vorgeben
2. wie lange darf sowas dauern ?
3. darf A dann bei B vor der Garage baumaterial lagern ?
4. darf A B ueberhaupt die garage "zustellen" (angenommen B hat sein Auto versichert aber bei der Versicherung angegeben steht in der garage
5. wenn jetzt A seine Rueckwand sanieren moechte kann er dann ueber B's grundstueck material anliefern (weil A nur Zugang zu seinem hinterhof durchs sein eigenes Haus hat.


gruss goerdi



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Widersprüchliche Gesetze

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Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

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Klaus
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Re: Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Beitrag von Klaus » 11.02.2011, 23:26

Es gibt Gerüste die in der ersten Ebene schmal sind, daher reichen die 20 cm aus. Eine Lagerung ist nicht nötig, dazu kann er die Straße mit entsprechender Genehmigung nutzen.

1+2 angemessen
3+4 Nein
5. Es gibt kein Hammer + Lieferungssrecht. A muss dann durch die Küche oder den Kran nehmen.

Klaus
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goerdi
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Re: Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Beitrag von goerdi » 14.02.2011, 10:50

zu 1 => was ist als angemessen zu betrachten

Klaus
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Re: Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Beitrag von Klaus » 14.02.2011, 10:58

Solange wie eine normaler Handwerker dafür braucht, wenn er es selber macht evtl. etwas länger.
Nicht zu "Unzeit" wie Weihnachten, oder sonst was.

Eben angemessen, aber darüber kann man streiten

Klaus
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Re: Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Beitrag von goerdi » 14.02.2011, 11:23

mit zu 1 meinte ich die Ankuendigungsfrist


gruss goerdi

Klaus
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Re: Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Beitrag von Klaus » 14.02.2011, 11:28

Auch hier kommt es drauf an?

Ist das ein Acker der gesät ist, nach der Ernte. Baut der Nachbar gerade selber, danach.
Ist nichts 14 Tage.

Uwe
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Re: Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Beitrag von goerdi » 18.02.2011, 09:44

nochmal zum thema.... gilt das leiterrecht nur wenn A die grenzwand renoviert oder wenn er das komplette haus generalueberholt (weils es eben bequemer manche sachen ueber B's grundstueck zu erledigen)


gruss gerd

Klaus
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Re: Nachbar renoviert grenzwand + Hinterwand

Beitrag von Klaus » 18.02.2011, 09:58

Das Leiterrecht kann er nutzen wenn sonst nicht anders drankommt.

Uwe
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