Baum soll gefällt werden, weil "er macht zu viel Schatten"
Moderator: Klaus
Baum soll gefällt werden, weil "er macht zu viel Schatten"
Hallöchen allerseits,
ich hoffe, ihr könnt A helfen. Eine betagte Nachbarin B, die berüchtigt für den Tod von Haustieren aus
der Umgebung und Baumrodung ist, hat bei A erneut zugeschlagen. Diesmal soll ein weiterer A Bäume weg.
Begründung: B hat Schatten im Garten. Das ist IMMER ihre Begründung, ALLE Nachbarn im Umkreis mussten
deswegen ihre Bäume fällen. Da es nun mal wieder an A ist stellt sich mir die Frage: Ist das überhaupt rechtlich
korrekt? Ist das ein Grund? Muss A dafür jetzt echt mal den Anwalt bemühen? Hattet ihr schon mal ähnliche Probleme?
Es ist halt nun mal so, dass man nicht den ganzen Tag über Sonne im Garten haben kann, muss dafür echt jeder
seine Bäume fällen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke im Voraus
ich hoffe, ihr könnt A helfen. Eine betagte Nachbarin B, die berüchtigt für den Tod von Haustieren aus
der Umgebung und Baumrodung ist, hat bei A erneut zugeschlagen. Diesmal soll ein weiterer A Bäume weg.
Begründung: B hat Schatten im Garten. Das ist IMMER ihre Begründung, ALLE Nachbarn im Umkreis mussten
deswegen ihre Bäume fällen. Da es nun mal wieder an A ist stellt sich mir die Frage: Ist das überhaupt rechtlich
korrekt? Ist das ein Grund? Muss A dafür jetzt echt mal den Anwalt bemühen? Hattet ihr schon mal ähnliche Probleme?
Es ist halt nun mal so, dass man nicht den ganzen Tag über Sonne im Garten haben kann, muss dafür echt jeder
seine Bäume fällen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke im Voraus
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Ab in den Süden
Hier spricht man Deutsch und hier leben viele Deutsche die man aus Funk und Fernsehen kennt. Glaubt man Sendungen wie „Goodby Deutschland“ werden es laufend mehr. Jährlich besuchen mehrere Millionen Deutsche die Balearen. Nicht umsonst wird Mallorca auch das 17 Bundesland bezeich.....
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Re: Baum soll gefällt werden, weil "er macht zu viel Schatte
Einen Anwalt braucht man erst wenn der Gegner die Klageschrift durch ein Gericht zustellen lässt oder ein Schiedsverfahren eröffnet hat. Vorher reicht es aus "nichts" zu tun. Auf Anwaltsschreiben muss keiner reagieren.
Der Baum ist kaum "plötzlich" gewachsen daher hatte die Nachbarin genug Zeit den Baum entfernen zu lassen, nun sind die Forderungen verjährt.
Vor Ende des Jahres ist es eh nicht möglich Bäume zu fällen - Bauschutzsatzungen verhindern das üblicherweise.
Man sollte sich die Frage stellen ob einem der Baum das Wert ist ?
Klaus
P.S: REGELN LESEN
Der Baum ist kaum "plötzlich" gewachsen daher hatte die Nachbarin genug Zeit den Baum entfernen zu lassen, nun sind die Forderungen verjährt.
Vor Ende des Jahres ist es eh nicht möglich Bäume zu fällen - Bauschutzsatzungen verhindern das üblicherweise.
Man sollte sich die Frage stellen ob einem der Baum das Wert ist ?
Klaus
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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