Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Baulas

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lippe05232
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Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Baulas

Beitrag von lippe05232 » 06.05.2011, 11:09

Liebe Mitstreiter
Besagtes Grundstück befindet sich in NRW und liegt ausserhalb der von der Gemeinde zur bebauung freigegbenen Grenzen. Nach Bauordnung dürften dort also nur priviligierte Gebäude (Hühnerstall, Kernforschungsanlage, usw.) gebaut werden.
Auf diesem Grund stand nun bis gestern ein alter Kotten, der nicht mehr bewohnt war. Der neue Besitzer ( A ) riss es also ab . Er hatte vorher nicht darin gewohnt. Eine Baugenehmigung ist noch nicht erteilt worden, weil der Nachbar ( B ) erst noch einer "Baulast " zustimmen muss, weil A+B beide Eigner zur hälfte der Zuwegung sind. Ohne diese Zustimmung( Unterschrift beim Bauamt) darf B angeblich nicht bauen. Was kann passieren wenn B dem nicht zustimmt?
Darf A überhaupt rechtens dort bauen , wenn A sagt es wäre eine Lückenbebauung und kein Neubau?
LG aus Lippe



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Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.


In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....

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Re: Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Ba

Beitrag von Klaus » 06.05.2011, 15:07

Lückenbebauung und kein Neubau
Da ist mal was Neues. Bisher gab es nur Umbau und Neubau.

Ohne Zuwegung kann man nicht bauen, die wird als Baulast eingetragen
weil A+B beide Eigner zur hälfte der Zuwegung sind
Aus dem "Wegerecht" kann man unter Umständen eine Baulast erzwingen. Denn das wurde mal als ZUwegung für den "Kotten" = Wohnhaus eingetragen.

Das Bauamt kann auch auf eine Baulast verzichten.

Klaus
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Re: Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Ba

Beitrag von lippe05232 » 07.05.2011, 19:38

Es wurde aber nirgendwo ein Wegerecht eingetragen, da die Zuwegung auch erst seit kurzem A zur hälfte gehört. Es gibt also 2 Eigentümer der Zuwegung, aber nirgends eine Eintragung auf ein Wegerecht oder eine Baulast.

Klaus
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Re: Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Ba

Beitrag von Klaus » 07.05.2011, 19:51

Üblicherweise vereinbaren die beiden Wegeigentümer ein gegenseitiges Wegerecht.
Aber egal, der Sinn der "Weggemeinschaft" ist die Nutzung als Weg, daher wird man wohl auch eine Baulast bekommen.
http://www.nachbarschaftsstreit.de/foru ... ?f=4&t=580

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