Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Baulas
Moderator: Klaus
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Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Baulas
Liebe Mitstreiter
Besagtes Grundstück befindet sich in NRW und liegt ausserhalb der von der Gemeinde zur bebauung freigegbenen Grenzen. Nach Bauordnung dürften dort also nur priviligierte Gebäude (Hühnerstall, Kernforschungsanlage, usw.) gebaut werden.
Auf diesem Grund stand nun bis gestern ein alter Kotten, der nicht mehr bewohnt war. Der neue Besitzer ( A ) riss es also ab . Er hatte vorher nicht darin gewohnt. Eine Baugenehmigung ist noch nicht erteilt worden, weil der Nachbar ( B ) erst noch einer "Baulast " zustimmen muss, weil A+B beide Eigner zur hälfte der Zuwegung sind. Ohne diese Zustimmung( Unterschrift beim Bauamt) darf B angeblich nicht bauen. Was kann passieren wenn B dem nicht zustimmt?
Darf A überhaupt rechtens dort bauen , wenn A sagt es wäre eine Lückenbebauung und kein Neubau?
LG aus Lippe
Besagtes Grundstück befindet sich in NRW und liegt ausserhalb der von der Gemeinde zur bebauung freigegbenen Grenzen. Nach Bauordnung dürften dort also nur priviligierte Gebäude (Hühnerstall, Kernforschungsanlage, usw.) gebaut werden.
Auf diesem Grund stand nun bis gestern ein alter Kotten, der nicht mehr bewohnt war. Der neue Besitzer ( A ) riss es also ab . Er hatte vorher nicht darin gewohnt. Eine Baugenehmigung ist noch nicht erteilt worden, weil der Nachbar ( B ) erst noch einer "Baulast " zustimmen muss, weil A+B beide Eigner zur hälfte der Zuwegung sind. Ohne diese Zustimmung( Unterschrift beim Bauamt) darf B angeblich nicht bauen. Was kann passieren wenn B dem nicht zustimmt?
Darf A überhaupt rechtens dort bauen , wenn A sagt es wäre eine Lückenbebauung und kein Neubau?
LG aus Lippe
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Re: Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Ba
Da ist mal was Neues. Bisher gab es nur Umbau und Neubau.Lückenbebauung und kein Neubau
Ohne Zuwegung kann man nicht bauen, die wird als Baulast eingetragen
Aus dem "Wegerecht" kann man unter Umständen eine Baulast erzwingen. Denn das wurde mal als ZUwegung für den "Kotten" = Wohnhaus eingetragen.weil A+B beide Eigner zur hälfte der Zuwegung sind
Das Bauamt kann auch auf eine Baulast verzichten.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Ba
Es wurde aber nirgendwo ein Wegerecht eingetragen, da die Zuwegung auch erst seit kurzem A zur hälfte gehört. Es gibt also 2 Eigentümer der Zuwegung, aber nirgends eine Eintragung auf ein Wegerecht oder eine Baulast.
Re: Abriss und Neubau ausserhalb der gem. Baugrenzen incl Ba
Üblicherweise vereinbaren die beiden Wegeigentümer ein gegenseitiges Wegerecht.
Aber egal, der Sinn der "Weggemeinschaft" ist die Nutzung als Weg, daher wird man wohl auch eine Baulast bekommen.
http://www.nachbarschaftsstreit.de/foru ... ?f=4&t=580
Klaus
Aber egal, der Sinn der "Weggemeinschaft" ist die Nutzung als Weg, daher wird man wohl auch eine Baulast bekommen.
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