Muß Nachbar die gebaute Mauer beidseits verputzen

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ettynetti
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Muß Nachbar die gebaute Mauer beidseits verputzen

Beitrag von ettynetti » 09.07.2011, 20:37

Nachbar A hat vor ca. 2 Jahren eine Mauer in unserem Garten errichtet. Nachbar B war damit einverstanden. Seine Seite der Mauer hat er kürzlich auch schön verputzt und gestrichen. Die Seite von Nachbar B wurde nicht verputzt und sieht nicht gerade schön aus. Müßte Nachbar A nicht auch die Seite von B verputzen? Oder muß B sich selbst darum kümmern (B ist alleinerziehende Mutter und handwerklich nicht begabt)? B hat sich bisher noch getraut A darauf anzusprechen.Nuß



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Klaus
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Re: Muß Nachbar die gebaute Mauer beidseits verputzen

Beitrag von Klaus » 09.07.2011, 22:50

A muss nichts, B darf nichts.
Nachbar A hat vor ca. 2 Jahren eine Mauer in unserem Garten errichtet.
Würde bedeuten die Mauer steht bei B im Garten, also ist es die Mauer von B. Oder ist eine Grenzmauer gemeint.

Wie hoch ist die Mauer denn und wie wurde die Erlaubnis erteilt. Kann der beweisen das man einverstanden ist.
War eine Erlaubnis denn nötig.
B ist alleinerziehende Mutter und handwerklich nicht begabt
Soll das einen "Jammereffekt" bringen ??? Für Geld macht einem ein Handwerker alles. Und auch Alleineerziehende könnten lernen einen Wand zu verputzen und streichen.
Wenn nicht muss man warten bis das Kind die Maurerlehre beendet hat :-)))

Klaus
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ettynetti
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Re: Muß Nachbar die gebaute Mauer beidseits verputzen

Beitrag von ettynetti » 10.07.2011, 06:56

Es handelt sich um eine Grenzmauer. Erlaubnis kann man nicht beweisen, wurde halt gefragt und das ok gegeben.

Höhe bis ca. 1,80 m. da Garten von B ziemlich abfällt verschieden hoch. A hat seinen Garten aufgefüllt, so ist die Mauer bei ihm nicht so hoch.

Nee,sollte kein Jammereffekt sein, eher die Erklärung, warum B nicht einfach hingeht und die Sch.... Mauer selbst verputzt. Handwerker kann B sich nicht leisten. B ist aber schon schwer am üben was Handwerk betriff, nützt aber nix. Zwei linke Hände. Und B hat selbst auch schon zu Töchterlein gesagt, sie solle sich später auf jedenfall nen Handwerker als Mann suchen ...... :D

B will auch keinen Rechtsstreit mit A, will einfach wissen, wie sie ihm gegenüber treten kann, wenn Sie die "Bitte" äußert. Sollte sie ihm Geld dafür anbieten? Oder kann sie ihm sagen, es sei seine Pflicht.?

Klaus
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Re: Muß Nachbar die gebaute Mauer beidseits verputzen

Beitrag von Klaus » 10.07.2011, 07:10

Wenn es eine Grenzmauer ist gelten die Regeln für Grenzmauern, die sind meist 150-180cm erlaubt. Ist es eine Aufschüttung entsprechend weniger, bzw muss Abstand eingebauten werden. Schön muss die Mauer nicht werden.

Ich würde dem Nachbar erklären das eine so "hohe" Mauer nicht erlaubt wäre, man jedoch einverstanden wäre wenn diese noch verputzt und neutral gestrichen wird. Jedoch hilft das nur ein paar Jahre bis die Farbe nicht mehr schön ist.

Man davor eine eigene Mauer setzen und diese frei gestalten, oder einen Sichschutzzaun davor setzten. Die Mauer des Nachbarn darf man weder streichen noch anbohren.
Bei mir wächst seit diesem Jahr ein "wilder Wein" als Unkraut die Nachbarmauer hoch, keine Ahnung vorher der Samen kam. (Vögel scheinen kleine Anleger gepfanzt zu haben).
Ich werde den aber schneiden wenn er über die Mauer wächst :-) vorher nicht.

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