Schneemassen wegen Garagendach
Moderator: Klaus
Schneemassen wegen Garagendach
Hallo! Ich habe mal eine Frage!
B hat Garage auf die Grenze zu A gebaut, die Garage ist eine Doppelgarage dementsprechend sehr groß und hat ein rießiges Dach. Nun ist es im Winter so, daß A die ganzen Schneemassen in sein Grundstück abbekommt und aufpassen muß das er von den Lawienen nicht erschlagen wird. Kann A verlangen daß B Schneeauffanggitter an die Garage macht, so daß der Schnee nicht bei A ins Grundstück fällt, dies ist nämlich auch gleichzeitig A`s Gartenweg, der an dieser Garage entlangläuft.
v.g.
B hat Garage auf die Grenze zu A gebaut, die Garage ist eine Doppelgarage dementsprechend sehr groß und hat ein rießiges Dach. Nun ist es im Winter so, daß A die ganzen Schneemassen in sein Grundstück abbekommt und aufpassen muß das er von den Lawienen nicht erschlagen wird. Kann A verlangen daß B Schneeauffanggitter an die Garage macht, so daß der Schnee nicht bei A ins Grundstück fällt, dies ist nämlich auch gleichzeitig A`s Gartenweg, der an dieser Garage entlangläuft.
v.g.
Artikel lesen
Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?
Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.
Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....
mehr Infos
Re: Schneemassen wegen Garagendach
Man könnte höchstens verlangen das er es unterlässt das "Schneemassen" auf Nachbars Grundstück fallen, wobei das schon Massen sein müssten. Die ja auch kaum "abfallen" werden, das Dachlawinen bei ungeheizten Garagen nicht entstehen können.
Da übertreibt einer ? :_)
Klaus
Da übertreibt einer ? :_)
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Schneemassen wegen Garagendach
Nein, keine Übertreibung das ist eine Wohngarage, unten Garagen obendrüber beheizter Hobbyraum kompl fertig ausgebaut.
letztes Jahr war es total schlimm, daß A echt aufpassen mußte von den Lawienen nicht erwischt zu werden, außerdem wenn die Massen runterkommen liegen Sie auf dem Weg von A und dieser kann dann seinen Gartenweg nicht mehr benützen. Aber Schneeauffanggitter würden dies zumindest eindämmen.
letztes Jahr war es total schlimm, daß A echt aufpassen mußte von den Lawienen nicht erwischt zu werden, außerdem wenn die Massen runterkommen liegen Sie auf dem Weg von A und dieser kann dann seinen Gartenweg nicht mehr benützen. Aber Schneeauffanggitter würden dies zumindest eindämmen.
Re: Schneemassen wegen Garagendach
Bleibt aber dabei das man keine "Gitter" sondern nur "Unterlassung" verlangen.
Klaus
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Schneemassen wegen Garagendach
> unten Garagen obendrüber beheizter Hobbyraum kompl fertig ausgebaut
Naja hm - eigentlich somit keine 'privilegierte' (Grenz)Garage mehr ... (!)
lg taxus
Naja hm - eigentlich somit keine 'privilegierte' (Grenz)Garage mehr ... (!)
lg taxus
Re: Schneemassen wegen Garagendach
Nachtrag:
Wurden auf deinem Grundstück/Grundbuch Baulasten wegen des Garagenbaues des Nachbarn eingetragen?
Wenn nicht, soll dein Schneefanggitterwunsch das kleinste Problem sein, dem ich (soweit ich dein Nachbar wäre) sofort nachkommen würde;-)
Aber: versuchts erstmal mit miteinander reden/Kommunikation;-)
Ende Gelände erstmal hier,
Nachti taxus
Wurden auf deinem Grundstück/Grundbuch Baulasten wegen des Garagenbaues des Nachbarn eingetragen?
Wenn nicht, soll dein Schneefanggitterwunsch das kleinste Problem sein, dem ich (soweit ich dein Nachbar wäre) sofort nachkommen würde;-)
Aber: versuchts erstmal mit miteinander reden/Kommunikation;-)
Ende Gelände erstmal hier,
Nachti taxus
Re: Schneemassen wegen Garagendach
Das es keine "Garage" sondern ein andere Gebäude mit Garage ist wird es wohl eine Baugenehmigung geben. Ob dazu Baulasten eingetragen wurden, auf solche Verzichtet oder das durch Teilung des Grundstücks mal umgangen wurde kann man mal prüfen.
Ob das Bauamt deswegen aktiv wird oder nicht ist eine andere Sache.
Jetzt damit zu drohen und dann passiert nicht, würde im weiteren Zusammenleben wohl eher Nachteilig aussehen,
Ansprüche gegen den Bau aus Nachbarrecht verjähren nach ca. 5 Jahren ( im Nachbarrecht des Landes nachsehen). Hat man dadurch selber Ansprüche kann man direkt klagen. In einem solchen Prozess (den man auch ohne Anwalt führen kann) kann man dann großzügig nachgehen und nur noch Schutzgitter + Kostenersatz verlangen.
Wobei der Abriss sinnvoller ist, denn das eigene Grundstück verliert dadurch auch an Wert
Klaus
Ob das Bauamt deswegen aktiv wird oder nicht ist eine andere Sache.
Jetzt damit zu drohen und dann passiert nicht, würde im weiteren Zusammenleben wohl eher Nachteilig aussehen,
Ansprüche gegen den Bau aus Nachbarrecht verjähren nach ca. 5 Jahren ( im Nachbarrecht des Landes nachsehen). Hat man dadurch selber Ansprüche kann man direkt klagen. In einem solchen Prozess (den man auch ohne Anwalt führen kann) kann man dann großzügig nachgehen und nur noch Schutzgitter + Kostenersatz verlangen.
Wobei der Abriss sinnvoller ist, denn das eigene Grundstück verliert dadurch auch an Wert
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste