Folgen einer Baulastlöschung
Moderator: Klaus
Folgen einer Baulastlöschung
Hallo,
in allen Bundesländern ist es der Fall, dass, wenn auf einem Grundstück etwas zum Erteilen einer Baugenehmigung fehlr, der Nachbar dann mit einer Baulast "aushelfen" kann, d.h. fehlt z.B. eine Stellfläche oder ein Abstand, willigt er einer Abstandsbaulast zu. Dann kann z.B. ganz an die Grenze gebaut werden, denn das Bauamt nimmt die Baulast von ihm entgegen und willigt dem Bauantrag ein. Vorher prüft es auch, ob es wirklich der Nachbar ist und ob er es darf, dann wird es in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Soweit die Theorie:
- Was ist nun, wenn bei dieser Prüfung das Bauamt versagt hat, der also garnit berechtig war, diese Eintragung vorzunehmen (z.B. hatte er einen Vormund, das Grundstück war bereits verkauft, er hatte somit keine Verfügugnsberechtigung, weil das Grundstück gerade zwangsverstigert wurde, oder er war nicht alleine verfügungsberechtigt...). Jedenfalls durfte er es nicht, ist schon verstorben, der übernächste Eigentümer weiß davon nichts, klagt die Baulast nach 20 Jahren raus, da sie nicht wirksam bestellt worden war (das geht) und will natürlich keine neue eintragen lassen....
- Das Haus steht aber nach wie vor dort! Ohne Baulast, und das ist dann ja rechtswidrig, da wird das Baumamt aktiv!
Nun meine Fragen:
- Wie könnte sich nun oder wie muss sich ein Bauamt da verhalten, wenn keine entsprechende Baulast beigebracht werden kann, können die den Abriss verfügen?, die Nutzung versagen?, oder nur den überbauten Teil abreißen lassen?, oder, oder?
- Angenommen, das Gebäude ist "unbezahlbar" eine Luxusvilla oder besser ein Hochhaus, da muss es doch "work arrounds" geben, ohne Baulast auszukommen. Kaufen o.ä. kommt nicht in betracht.
Dies ist sehr realitätsnah, da viele Einträge in Baulastenverzeichnissen in Wirklichkeit ungültig sind, es sich nur niemand drum kümmert...
in allen Bundesländern ist es der Fall, dass, wenn auf einem Grundstück etwas zum Erteilen einer Baugenehmigung fehlr, der Nachbar dann mit einer Baulast "aushelfen" kann, d.h. fehlt z.B. eine Stellfläche oder ein Abstand, willigt er einer Abstandsbaulast zu. Dann kann z.B. ganz an die Grenze gebaut werden, denn das Bauamt nimmt die Baulast von ihm entgegen und willigt dem Bauantrag ein. Vorher prüft es auch, ob es wirklich der Nachbar ist und ob er es darf, dann wird es in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Soweit die Theorie:
- Was ist nun, wenn bei dieser Prüfung das Bauamt versagt hat, der also garnit berechtig war, diese Eintragung vorzunehmen (z.B. hatte er einen Vormund, das Grundstück war bereits verkauft, er hatte somit keine Verfügugnsberechtigung, weil das Grundstück gerade zwangsverstigert wurde, oder er war nicht alleine verfügungsberechtigt...). Jedenfalls durfte er es nicht, ist schon verstorben, der übernächste Eigentümer weiß davon nichts, klagt die Baulast nach 20 Jahren raus, da sie nicht wirksam bestellt worden war (das geht) und will natürlich keine neue eintragen lassen....
- Das Haus steht aber nach wie vor dort! Ohne Baulast, und das ist dann ja rechtswidrig, da wird das Baumamt aktiv!
Nun meine Fragen:
- Wie könnte sich nun oder wie muss sich ein Bauamt da verhalten, wenn keine entsprechende Baulast beigebracht werden kann, können die den Abriss verfügen?, die Nutzung versagen?, oder nur den überbauten Teil abreißen lassen?, oder, oder?
- Angenommen, das Gebäude ist "unbezahlbar" eine Luxusvilla oder besser ein Hochhaus, da muss es doch "work arrounds" geben, ohne Baulast auszukommen. Kaufen o.ä. kommt nicht in betracht.
Dies ist sehr realitätsnah, da viele Einträge in Baulastenverzeichnissen in Wirklichkeit ungültig sind, es sich nur niemand drum kümmert...
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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Re: Folgen einer Baulastlöschung
Das Bauamt wird dann einfach auf die Baulast verzichten, ganz einfach. Denn das "Durchsetzen" würde Schadenersatzforderungen auslösen. Da die aber für die Allgemeinheit arbeiten ist es das nicht Wert. Das Bauamt hat keinen Grund nun irgendwas zu wollen.
Wobei die Geschichte so nicht stimmen kann, denn nur der im Grundbuch Stehende kann Baulasten eintragen lassen. Dabei spielt es keine Rolle was sonst war oder ist. Es kann nur ein Eigentümer an einem Zeitpunkt im Grundbuch stehen. (+ Gemeinschaften)
Die Baulast wird gebraucht um eine Geneinigung zu erhalten, da man die hatte gab es die Geneinigung daher ist das Bauwerk legal erstellt. Es gibt tausende Bauwerke in Deutschland die keine Baulast haben (zB. Meines)
Ist wohl eher was für einen Rechtstheoretiker.
Klaus
Wobei die Geschichte so nicht stimmen kann, denn nur der im Grundbuch Stehende kann Baulasten eintragen lassen. Dabei spielt es keine Rolle was sonst war oder ist. Es kann nur ein Eigentümer an einem Zeitpunkt im Grundbuch stehen. (+ Gemeinschaften)
Die Baulast wird gebraucht um eine Geneinigung zu erhalten, da man die hatte gab es die Geneinigung daher ist das Bauwerk legal erstellt. Es gibt tausende Bauwerke in Deutschland die keine Baulast haben (zB. Meines)
Ist wohl eher was für einen Rechtstheoretiker.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Folgen einer Baulastlöschung
Hey, ist ein interessanter Gedanke an "Rechtsteoretiker", diese werden aber auch gerne mal aktiv. Es gibt viele Einträge die nicht wirksam sind, denn früher wurde oft nicht abgefragt, ob der Eigentümer, der in GB steht, auch verfügungsberechtigt ist!
Wie kann ein Bauamt denn auf eine Baulast verzichen? Wo doch einst eine BL nötig war.
Wie kann ein Bauamt denn auf eine Baulast verzichen? Wo doch einst eine BL nötig war.
Re: Folgen einer Baulastlöschung
Wer im Grundbuch steht ist Verfügungsberechtigt, es sei denn er wurde entmündigt, dann dessen Vertreter.
Für weiteres bräuchte man weiter Infos und man sollte wissen wer was durchsetzen will.
Das Problem wird sein das man war die Baulast löschen konnte, nur aber ein eigener Anspruch gegen den Nachbarn nicht existiert. Das Baurecht ist leider nur das Recht des Bauamts. Den Schwarzbau meiner Nachbarn hat das Bauamt erst mit einem 1000 Euro Bussgeld belegt, dann bis auf weiteres geduldet Meine Ansprüche aus Nachbarrecht sind lange verfährt - so ist das Leben. Aber immer noch besser als im Urwald - da hauen sich die Affen den Schädel ein
Klaus
Weil der Schaden durch eine Abrissverfügung erst entstehen würde, dafür wäre wohl das Bauamt haftbar wenn die den Fehler gemacht haben. Daher ist es am einfachsten den Schaden erst gar nicht entstehen zu lassen.Wie kann ein Bauamt denn auf eine Baulast verzichen? Wo doch einst eine BL nötig war.
Für weiteres bräuchte man weiter Infos und man sollte wissen wer was durchsetzen will.
Das Problem wird sein das man war die Baulast löschen konnte, nur aber ein eigener Anspruch gegen den Nachbarn nicht existiert. Das Baurecht ist leider nur das Recht des Bauamts. Den Schwarzbau meiner Nachbarn hat das Bauamt erst mit einem 1000 Euro Bussgeld belegt, dann bis auf weiteres geduldet Meine Ansprüche aus Nachbarrecht sind lange verfährt - so ist das Leben. Aber immer noch besser als im Urwald - da hauen sich die Affen den Schädel ein
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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