Hilfe! Massive Aufschüttungen!
Moderator: Klaus
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Hilfe! Massive Aufschüttungen!
Hallo zusammen,
wer kann hier die Rechtslage erläutern:
Familie A bewohnt ein Hanggrundstück, welches nach Süden stark abfällt. Nun baut auf dem westlich gelegenen Grundstück mit fast gleicher Hangneigung Herr B. Damit das Grundstück so gut wie möglich an das Niveau des in den Garten führenden UGs angeglichen wird, lässt B den kompletten Garten aufschütten. Damit entsteht teilweise bis 1,5-2 m an die Grenze zu A ein Geländeunterschied von über 3 m, wo vorher gleiches Geländeniveau war! In den Plänen, die A im Rahmen der Angrenzerbefragung einsehen konnte, war davon nichts eingetragen!
Kann eine solche, ja genehmigungspflichtiger Aufschüttung (LBO Baden-Württemberg, kein Bebauungsplan) ohne Information an den Nachbarn nachträglich genehmigt worden sein?
Danke schon mal!
der-im-Erdloch-sitzt
wer kann hier die Rechtslage erläutern:
Familie A bewohnt ein Hanggrundstück, welches nach Süden stark abfällt. Nun baut auf dem westlich gelegenen Grundstück mit fast gleicher Hangneigung Herr B. Damit das Grundstück so gut wie möglich an das Niveau des in den Garten führenden UGs angeglichen wird, lässt B den kompletten Garten aufschütten. Damit entsteht teilweise bis 1,5-2 m an die Grenze zu A ein Geländeunterschied von über 3 m, wo vorher gleiches Geländeniveau war! In den Plänen, die A im Rahmen der Angrenzerbefragung einsehen konnte, war davon nichts eingetragen!
Kann eine solche, ja genehmigungspflichtiger Aufschüttung (LBO Baden-Württemberg, kein Bebauungsplan) ohne Information an den Nachbarn nachträglich genehmigt worden sein?
Danke schon mal!
der-im-Erdloch-sitzt
Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
mehr Infos
Re: Hilfe! Massive Aufschüttungen!
Das Nachbarrecht BW erlaubt Ausschüttungen, wobei man so weit Anstand halten muss wie man "hoch geht". Man kann das auch "schräg auffüllen"
Also 3 Meter "Höhe" in 1,5 Meter Abstand wird nichts gehen, da müsste man 3 Meter Abstand einhalten.
Das ist aber "Nachbarrecht" das man selber durchsetzen muss und klagen, es verjährt nach kurzer Zeit auch..
Baurecht ist einen andere Sache und ob die Gemeinde dagegen vorgeht ist eine andere Sache
Also 3 Meter "Höhe" in 1,5 Meter Abstand wird nichts gehen, da müsste man 3 Meter Abstand einhalten.
Das ist aber "Nachbarrecht" das man selber durchsetzen muss und klagen, es verjährt nach kurzer Zeit auch..
Baurecht ist einen andere Sache und ob die Gemeinde dagegen vorgeht ist eine andere Sache
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: Hilfe! Massive Aufschüttungen!
Danke!
Wo genau im Nachbarrecht steht das? Ich habe das nicht rauslesen können! Wo ich etwas zu Aufschüttungen gelesen habe, stand nur, dass eine Aufschüttung entsprechend gesichert sein muss mit einer Stützmauer oder im Zweifel durch einen Hang von maximal 45° Steigung.
Wo genau im Nachbarrecht steht das? Ich habe das nicht rauslesen können! Wo ich etwas zu Aufschüttungen gelesen habe, stand nur, dass eine Aufschüttung entsprechend gesichert sein muss mit einer Stützmauer oder im Zweifel durch einen Hang von maximal 45° Steigung.
Re: Hilfe! Massive Aufschüttungen!
§ 10
Befestigung von Erhöhungen
(1) Bei Erhöhungen muß die erhöhte Fläche für die Regel entweder durch Errichtung einer Mauer von genügender Stärke oder durch eine andere gleich sichere Befestigung oder eine Böschung von nicht mehr als 45 Grad Steigung (alter Teilung) befestigt werden, wenn die Kante der erhöhten Fläche nicht den Abstand von der Grenze waagrecht gemessen einhält, der dem doppelten Höhenunterschied zwischen der Grenze und der Kante der Erhöhung gleichkommt.
Befestigung von Erhöhungen
(1) Bei Erhöhungen muß die erhöhte Fläche für die Regel entweder durch Errichtung einer Mauer von genügender Stärke oder durch eine andere gleich sichere Befestigung oder eine Böschung von nicht mehr als 45 Grad Steigung (alter Teilung) befestigt werden, wenn die Kante der erhöhten Fläche nicht den Abstand von der Grenze waagrecht gemessen einhält, der dem doppelten Höhenunterschied zwischen der Grenze und der Kante der Erhöhung gleichkommt.
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Re: Hilfe! Massive Aufschüttungen!
Da steht leider ja nichts zum Abstand, WENN es entsprechend befestigt ist, oder versteht ich das nur nicht?
Ich leses da: Aufschüttung mus ausreichend gesichert werden, wenn sie nicht weit genug entfernt ist...
Ich leses da: Aufschüttung mus ausreichend gesichert werden, wenn sie nicht weit genug entfernt ist...
Re: Hilfe! Massive Aufschüttungen!
Bin mir jetzt aber auch unsicher, ich dachte immer .......
Hab jetzt keine Quelle mehr zur Hand, bin mir aber irgendwie sicher.
Klaus
Hab jetzt keine Quelle mehr zur Hand, bin mir aber irgendwie sicher.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Hilfe! Massive Aufschüttungen!
Damit ist vermutlich gemeint, dass verhindert werden muss, dass Erdreich abruscht und/oder die Böschung über die Grenze "wandert"- hat mit dem Abstand nix zu tunerdmännchen hat geschrieben:Aufschüttung mus ausreichend gesichert werden, wenn sie nicht weit genug entfernt ist...
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