Grenzgaragenbau

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Scotty
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Grenzgaragenbau

Beitrag von Scotty » 23.11.2011, 17:20

A und B haben sich ein Grundstück geteilt
A vorne B hinten
B errichtete mit Baugenehmigung eine Garage auf Grenzbau und erbaute den Sockel direkt auf der Grenze (ohne den Dachüberstand zu berücksichtigen)
Um sich die Einfahrt zur Garage zu erleichtern, schüttete B das Grundstück erstmal auf und baute dann die
Garage darauf. Jetzt ist die Wand nach dem neuen Niveau ca. 3,20 Meter hoch (Bis zur Rinne) und ca. 9 Meter lang.
Nach dem alten ursprünglichen Niveau würde die Wand sogar 3,70 Meter hoch sein.
Links und rechts der Garage erbaute B mit großen Planzsteinen (2 Reihen ca. 60 cm hoch) eine Mauer auf dieser Maurer befestigte B noch 180 cm hohe Sichtschutze.
A fühlt sich jetzt doch ein wenig eingesperrt.

Nun die Frage: wie hoch darf die max. Höhe bei einer Grenzbebauung der Wand in Bayern sein?
Muß A dies dulden? die Garage ist vor ca. 2 Jahren fertiggestellt worden (Außenputz/ Dacheindeckung usw.)
Welche Behörde ist dafür zuständig? Die Gemeinde/Bauaufsicht?
Verjährungsfrist? Wird eine Grenzbebauung immer ohne Dachüberstand berechnet/ B ist nämlich dieser Meinung.
Besten Dank schon mal
Scotty



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Re: Grenzgaragenbau

Beitrag von Klaus » 25.11.2011, 09:30

Es gibt zwei "verschiedene" Gesetze
1. Baurecht - da ist die Gemeinde zuständig-aber auch ob die was machen wollen
2. Nachbarrecht, da muss man selber klagen, Verjährung 5 Jahre

Erhöhungen können sowohl im Baurecht als auch im Nachbarrecht verankert sein. Daher muss man mal dort nachsehen ob das so geht.

Einen Dachüberstand muss man nicht erlauben, warum auch man kann dann ja selber nicht ebenso bauen.

Eine Kombination Mauer und Sichtschutz wird zusammengerechnet und darf die maximale Zaunhöhe nicht überschreiten.

Klaus
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Scotty
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Re: Grenzgaragenbau

Beitrag von Scotty » 25.11.2011, 09:45

Vielen Dank für die Info.

A hat jetzt mal die Grenzpunkte gesucht und wurde fündig. 1 Meter tief in der Erde versteckt.

Durch die Aufschüttung von B waren diese nicht mehr sichtbar. Darf man Grenzpunkte einfach unkenntlich machen?

Nun sieht man ja das ursprüngliche Niveau, Der Sichtschutz ist an der höchsten Stelle 3,50 Meter, A denkt 2 Meter wären o.k.

Gruß
Scotty

Klaus
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Re: Grenzgaragenbau

Beitrag von Klaus » 25.11.2011, 09:55

Die Grenzpunkte sind nicht das übliche Niveau, sondern eigentlich meist verbuddelt, jedoch nicht 1 Meter.

Der Sichtschutz ist an der höchsten Stelle 3,50 Meter, A denkt 2 Meter wären o.k.
Steht eindeutig im Nachbarrecht !
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Re: Grenzgaragenbau

Beitrag von Scotty » 25.11.2011, 10:48

Danke für die Antwort
A hat jetzt mal beim Vermessungsamt angerufen, die Grenzpunkte sind vor ca. 4 Jahren neu gesetzt worden,( bei der Teilung des Grundstückes) und dürfen nicht verbuddelt werden.
Sie müssen für jeden jederzeit sichtbar sein, auch kann man das ursprünliche Niveau feststellen, da alles dokumentiert und fotographiert wurde von den Feldgeschworenen.

Die Grenzpunkte wurde damals auf das vorhandene in der Natur gegebene Niveau gesetzt.

In diesem Fall hat B schon mal ne Ordnungswiedrigkeit begangen und wird mit einer Geldstrafe bestraft.

Außerdem hat A jetzt noch festgestellt, das B über die Grenze (es sind zwar nur 5 cm) gebaut hat. Vom Dachüberstand mal ganz abgesehen.

A wird wohl der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben.

Gruß
Scotty

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Re: Grenzgaragenbau

Beitrag von Klaus » 25.11.2011, 11:46

A wird wohl der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben.
Nicht zwingend, verlange doch "was immer du willst" erst mal so. Danach versuch erst mal ein Schiedsverfahren, die in den meisten Bundesländer eh vorgeschrieben sind. Erst dann nimm nen Anwalt und Klage.

So Grenzsteine haben auch eine "Tolleranz", können verändert sein, verschoben oder sowieso die Falschen. Also wegen 5 cm würde ich nicht klagen, jedoch wegen des Dachüberstands würde ich einen Ausgleich fordern.
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Re: Grenzgaragenbau

Beitrag von Scotty » 25.11.2011, 12:23

Besten Dank für die Antwort,

das mit dem Ausgleich ist eine gute Idee!

Kann man da evtl. einen kleinen Geldausgleich (Leibrente) verlangen?

Wer macht denn so ein Schiedsverfahren?

vg. Scotty

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Re: Grenzgaragenbau

Beitrag von Klaus » 25.11.2011, 13:19

Wenn es vorschieben ist über das Amtsgericht.
Bei 5cm * 7 Meter = 0,35 qm - was willst du dafür haben.
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