Grenzgaragenbau
Verfasst: 23.11.2011, 17:20
A und B haben sich ein Grundstück geteilt
A vorne B hinten
B errichtete mit Baugenehmigung eine Garage auf Grenzbau und erbaute den Sockel direkt auf der Grenze (ohne den Dachüberstand zu berücksichtigen)
Um sich die Einfahrt zur Garage zu erleichtern, schüttete B das Grundstück erstmal auf und baute dann die
Garage darauf. Jetzt ist die Wand nach dem neuen Niveau ca. 3,20 Meter hoch (Bis zur Rinne) und ca. 9 Meter lang.
Nach dem alten ursprünglichen Niveau würde die Wand sogar 3,70 Meter hoch sein.
Links und rechts der Garage erbaute B mit großen Planzsteinen (2 Reihen ca. 60 cm hoch) eine Mauer auf dieser Maurer befestigte B noch 180 cm hohe Sichtschutze.
A fühlt sich jetzt doch ein wenig eingesperrt.
Nun die Frage: wie hoch darf die max. Höhe bei einer Grenzbebauung der Wand in Bayern sein?
Muß A dies dulden? die Garage ist vor ca. 2 Jahren fertiggestellt worden (Außenputz/ Dacheindeckung usw.)
Welche Behörde ist dafür zuständig? Die Gemeinde/Bauaufsicht?
Verjährungsfrist? Wird eine Grenzbebauung immer ohne Dachüberstand berechnet/ B ist nämlich dieser Meinung.
Besten Dank schon mal
Scotty
A vorne B hinten
B errichtete mit Baugenehmigung eine Garage auf Grenzbau und erbaute den Sockel direkt auf der Grenze (ohne den Dachüberstand zu berücksichtigen)
Um sich die Einfahrt zur Garage zu erleichtern, schüttete B das Grundstück erstmal auf und baute dann die
Garage darauf. Jetzt ist die Wand nach dem neuen Niveau ca. 3,20 Meter hoch (Bis zur Rinne) und ca. 9 Meter lang.
Nach dem alten ursprünglichen Niveau würde die Wand sogar 3,70 Meter hoch sein.
Links und rechts der Garage erbaute B mit großen Planzsteinen (2 Reihen ca. 60 cm hoch) eine Mauer auf dieser Maurer befestigte B noch 180 cm hohe Sichtschutze.
A fühlt sich jetzt doch ein wenig eingesperrt.
Nun die Frage: wie hoch darf die max. Höhe bei einer Grenzbebauung der Wand in Bayern sein?
Muß A dies dulden? die Garage ist vor ca. 2 Jahren fertiggestellt worden (Außenputz/ Dacheindeckung usw.)
Welche Behörde ist dafür zuständig? Die Gemeinde/Bauaufsicht?
Verjährungsfrist? Wird eine Grenzbebauung immer ohne Dachüberstand berechnet/ B ist nämlich dieser Meinung.
Besten Dank schon mal
Scotty