Überbau und Eigentümerwechsel

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hinterlieger007
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Überbau und Eigentümerwechsel

Beitrag von hinterlieger007 » 30.11.2011, 21:35

Mal angenommen:

A überbaut eine 10 m lange auf der Grenze endende Überdachung für Fahrräder um 10-30 cm (nur mit dem Dach) über die Grenze zum Nachbarn B, ohne Regenrinne. B akzeptiert das.

Nun verkauft B nach 3 Jahren an C. C findet das nicht gut .

In wechem Zeitraum nach dem Kauf muß C von A den Rückbau fordern? (Geltungsbereich Schleswig Holstein) Wie kann C das durchsetzen? Sind 10 m nicht eigentlich zu lang?



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Re: Überbau und Eigentümerwechsel

Beitrag von Klaus » 30.11.2011, 21:52

Da man den Überbau jederzeit kürzen kann - jederzeit.

Für Carports gelten Sonderrechte, die meist 7 Meter erlauben. Jedoch ist der Anspruch auf Entfernung aus dem Nachbarrecht verjährt.
Das Baurecht ist Sache der Gemeinde, und ob die was machen ist deren Sache.

Wo die Grenze ist sollte man aber genau wissen

Klaus
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hinterlieger007
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Re: Überbau und Eigentümerwechsel

Beitrag von hinterlieger007 » 30.11.2011, 22:07

Es ist kein Carport.
Gilt für die Verjährung des Einspruch gegen den Überbau nicht die Zeit ab Erwerb durch denn euen Besitzer?

Klaus
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Re: Überbau und Eigentümerwechsel

Beitrag von Klaus » 30.11.2011, 22:14

Wenn das kein Carport ist dann darf es gar nicht gebaut werden, es bestehen aber nur Ansprüche des Bauamts aus Baurecht.
Die können aber auch dulden. Ich wurde da mal Aufschlagen.

Die Verjährungsfrist läuft ab Bau, und beginnt nicht bei jeden Hauskauf neu.
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