Grundstücksgrenze
Verfasst: 13.01.2012, 18:01
Hallo,
Hier eine Anfrage aus NRW:
Habe hier im Form schon einiges gelesen + habe mir auch das Nachbarrechtgesetz NRW ausgedruckt.
Zwischen A und B stellt sich der SV wie folgt dar :
Die A´s sind 2006 zu den Eltern der A ins Haus gezogen und haben das bestehende EFH in ein ZFH umbauen lassen die Abnahme durch die Stadt und Vermessung durch einen Vermessungsbüro sind damals auch ordnungsgemäß erfolgt.
Es erfolgte dann auch die notar. Übertragung mit Wohnrecht für die Eltern. Im Zuge der Eigentumsumschreibung 2006 hat der Notar dann festgestellt, dass für einen 2 Meter Grundstücksstreifen ein Vorkaufsrecht der Nachbarn= B´s besteht. (Als KP war der Grundstückspreis des Jahr 1967 festgelegt)
Das Grundstück der Eltern der A war zur Seite der Nachbarn B bisher seit 1967 mit einem Drathzaun eingezäunt. Bezahlt und errichtet damals beim Bau des EFH durch die Eltern der A.
Ferner war in der Nähe des Grundstücksstreifens welches mit einem Vorkaufsrecht belastet war - ein recht grosser Gartenteich (ca. 15 Jahre alt) - der A´s bzw. deren Eltern.
Die Nachbarn B haben von Ihrem Vorkaufsrecht dann leider Gebrauch gemacht. Da sich die A´s damals in der Umbauphase befanden - und die B´s keinen Zaun o.ä. bezahlen wollten oder konnten, wurde von den A´s damals das nun um 2 Meter verkleinerte Grundstück teilw. Mit einem Zaun und Holzelementen "eingezäunt". Aus Kostengründen (Geld wurde für den Umbau benötigt) wurde vorhandenes Zaunmaterial und Holzelemente (ca. 4 Stück) verwendet. Es ist somit zur Zeit kein durchgängiger Drahtzaun vorhanden - der Zaun ist hinter dem Gartenteich nun durch 4 Holzelemente unterbrochen. (=Drahtzaun - Holzelemente - wieder Drathzaun)
Der Gartenteich liegt nun direkt vor den Holzelementen - und kann seit 2006 nicht mehr umrundet werden.
Links neben dem Haus steht ferner eine Autogarage der A´s - der Vater der B´s hat beim Bau der Garage vor 20 Jahren dem Vater der A die Genehmigung erteilt und die Abnahme durch die Stadt erfolgte damals auch.
Die B´s kamen im Jahr 2010 auf die Idee, dass die Garage schief steht - ein Stückchen auf Ihr Grundstück ragt.Die B´s hätten dies selbst mit einem Maßband nachgemessen.
Die A´s sollten die Garage daher nun entfernen.
(Lief alles mündlich - leider mit heftigen Beschimpfungen durch die B´s)
Die A´s haben bei dem Gespräch den Abriss der Garage ablehnt (auch mündlich) und ferner gebeten, das Gespräch doch bitte im sachlichen Rahmen zu halten bzw. auf die Wortwahl zu achten.
Eine schriftliche Auffordung zum Abriss durch einen Anwalt der B´s haben die A´s bisher nicht erhalten.
- Die A´s möchten nur (zur Beruhigung) gerne wissen, ob es tatsächlich sein könnte, dass durch die B´s der Abriss der Garage tats. Irgendwann (mal wieder) Gefordert werden könnte ??
Wäre das möglich ??
Die B´s haben ferner in dem Gespräch 2010 darauf hingewiesen, dass Sie von sich aus nun eine komplette Mauer an Ihrer Grundstücksseite ziehen wollten - um sich klar abzugrenzen..
Die A´s haben es so hingenommen (waren froh - in der Hoffnung das endlich Ruhe einkehrtund ein ordentlicher Sichtschutz entsteht).
Der B hat dann 2011 angefangen einige Holzelemente (leider keine Mauer) auf seine Grundstücksseite zu setzen - leider entgegen der mündlichen Ansage - nicht durchgängig - kurz vor den Holzelementen der A´s hören die Elemente der B´s auf.
(Evtl. werden ja irgendwann weitere Elemente gezogen…) Die B´s starten gerne mal so Aktionen, die dann nicht zu Ende gebracht werden sondern einfach so liegen bleiben.
Die A´s möchten nun in 2012 den Garten in der Form umgestalten, dass u.a. der Teich weiter ins Garteninnere verlegt wird, so dass der Teich dann wieder komplett umrundet werden kann.
Ferner sollen die alten 4 Holzelemente (sind brüchig) enfernt werden und die A´s möchten dann direkt an der Grundstücksgrenze statt der 4 Holzelemente für das Teilstück eine Gabionenwand mit einer Höhe von ca 2 Metern errichten lassen.
Der Drathzaun soll so bleiben wie bisher.
Der Gartenundlandschaftsbauer der A´s hat nun darauf hingewiesen, dass 1) für die Wand die Zustimmung der B´s benötigt wird ggfs. auch finanzielle Beteiligung gefordert werden kann. Ohne Zustimmung der B´s bestehe das Risiko dass die A´s aufgefordert werden könnten, die Gabionen zu entfernen.
Er sieht ein Problem da die 4 Holzelemente für das Teilstück die alleinige Grdst.Begrenzung bilden.Daher wäre eine Zustimmung der B´s erforderlich.
Die A´s möchten die B´s weder um die Zustimmung bitten - auch wird keine finanzielle Beteiligung verlangt.
Der Gartenundlandschaftsbauer hat daher vorgeschlagen - zur Vermeidung von Ärger- dass die Holzelemente so bestehen bleiben und mit genügend Abstand (1 Meter) dann die Gabionenwand errichtet wird. Hier würde dann keine Zustimmung der B´s benötigt.
Die A´s möchten daher nun wissen, ob es tatsächlich der Zustimmung der B´s bedarf die Gabionenwand direkt auf die Grenze zu errichten ??
Gibt es irgendwelche Fristen, die von den B´s gewahrt werden müssten um gegen eine solche Gabionenwand vorzugehen ?? Müssten die B´s hierfür einen Anwalt beauftragen oder wie wäre der Verfahrensablauf ??
Vielen lieben Dank schonmal.
Hier eine Anfrage aus NRW:
Habe hier im Form schon einiges gelesen + habe mir auch das Nachbarrechtgesetz NRW ausgedruckt.
Zwischen A und B stellt sich der SV wie folgt dar :
Die A´s sind 2006 zu den Eltern der A ins Haus gezogen und haben das bestehende EFH in ein ZFH umbauen lassen die Abnahme durch die Stadt und Vermessung durch einen Vermessungsbüro sind damals auch ordnungsgemäß erfolgt.
Es erfolgte dann auch die notar. Übertragung mit Wohnrecht für die Eltern. Im Zuge der Eigentumsumschreibung 2006 hat der Notar dann festgestellt, dass für einen 2 Meter Grundstücksstreifen ein Vorkaufsrecht der Nachbarn= B´s besteht. (Als KP war der Grundstückspreis des Jahr 1967 festgelegt)
Das Grundstück der Eltern der A war zur Seite der Nachbarn B bisher seit 1967 mit einem Drathzaun eingezäunt. Bezahlt und errichtet damals beim Bau des EFH durch die Eltern der A.
Ferner war in der Nähe des Grundstücksstreifens welches mit einem Vorkaufsrecht belastet war - ein recht grosser Gartenteich (ca. 15 Jahre alt) - der A´s bzw. deren Eltern.
Die Nachbarn B haben von Ihrem Vorkaufsrecht dann leider Gebrauch gemacht. Da sich die A´s damals in der Umbauphase befanden - und die B´s keinen Zaun o.ä. bezahlen wollten oder konnten, wurde von den A´s damals das nun um 2 Meter verkleinerte Grundstück teilw. Mit einem Zaun und Holzelementen "eingezäunt". Aus Kostengründen (Geld wurde für den Umbau benötigt) wurde vorhandenes Zaunmaterial und Holzelemente (ca. 4 Stück) verwendet. Es ist somit zur Zeit kein durchgängiger Drahtzaun vorhanden - der Zaun ist hinter dem Gartenteich nun durch 4 Holzelemente unterbrochen. (=Drahtzaun - Holzelemente - wieder Drathzaun)
Der Gartenteich liegt nun direkt vor den Holzelementen - und kann seit 2006 nicht mehr umrundet werden.
Links neben dem Haus steht ferner eine Autogarage der A´s - der Vater der B´s hat beim Bau der Garage vor 20 Jahren dem Vater der A die Genehmigung erteilt und die Abnahme durch die Stadt erfolgte damals auch.
Die B´s kamen im Jahr 2010 auf die Idee, dass die Garage schief steht - ein Stückchen auf Ihr Grundstück ragt.Die B´s hätten dies selbst mit einem Maßband nachgemessen.
Die A´s sollten die Garage daher nun entfernen.
(Lief alles mündlich - leider mit heftigen Beschimpfungen durch die B´s)
Die A´s haben bei dem Gespräch den Abriss der Garage ablehnt (auch mündlich) und ferner gebeten, das Gespräch doch bitte im sachlichen Rahmen zu halten bzw. auf die Wortwahl zu achten.
Eine schriftliche Auffordung zum Abriss durch einen Anwalt der B´s haben die A´s bisher nicht erhalten.
- Die A´s möchten nur (zur Beruhigung) gerne wissen, ob es tatsächlich sein könnte, dass durch die B´s der Abriss der Garage tats. Irgendwann (mal wieder) Gefordert werden könnte ??
Wäre das möglich ??
Die B´s haben ferner in dem Gespräch 2010 darauf hingewiesen, dass Sie von sich aus nun eine komplette Mauer an Ihrer Grundstücksseite ziehen wollten - um sich klar abzugrenzen..
Die A´s haben es so hingenommen (waren froh - in der Hoffnung das endlich Ruhe einkehrtund ein ordentlicher Sichtschutz entsteht).
Der B hat dann 2011 angefangen einige Holzelemente (leider keine Mauer) auf seine Grundstücksseite zu setzen - leider entgegen der mündlichen Ansage - nicht durchgängig - kurz vor den Holzelementen der A´s hören die Elemente der B´s auf.
(Evtl. werden ja irgendwann weitere Elemente gezogen…) Die B´s starten gerne mal so Aktionen, die dann nicht zu Ende gebracht werden sondern einfach so liegen bleiben.
Die A´s möchten nun in 2012 den Garten in der Form umgestalten, dass u.a. der Teich weiter ins Garteninnere verlegt wird, so dass der Teich dann wieder komplett umrundet werden kann.
Ferner sollen die alten 4 Holzelemente (sind brüchig) enfernt werden und die A´s möchten dann direkt an der Grundstücksgrenze statt der 4 Holzelemente für das Teilstück eine Gabionenwand mit einer Höhe von ca 2 Metern errichten lassen.
Der Drathzaun soll so bleiben wie bisher.
Der Gartenundlandschaftsbauer der A´s hat nun darauf hingewiesen, dass 1) für die Wand die Zustimmung der B´s benötigt wird ggfs. auch finanzielle Beteiligung gefordert werden kann. Ohne Zustimmung der B´s bestehe das Risiko dass die A´s aufgefordert werden könnten, die Gabionen zu entfernen.
Er sieht ein Problem da die 4 Holzelemente für das Teilstück die alleinige Grdst.Begrenzung bilden.Daher wäre eine Zustimmung der B´s erforderlich.
Die A´s möchten die B´s weder um die Zustimmung bitten - auch wird keine finanzielle Beteiligung verlangt.
Der Gartenundlandschaftsbauer hat daher vorgeschlagen - zur Vermeidung von Ärger- dass die Holzelemente so bestehen bleiben und mit genügend Abstand (1 Meter) dann die Gabionenwand errichtet wird. Hier würde dann keine Zustimmung der B´s benötigt.
Die A´s möchten daher nun wissen, ob es tatsächlich der Zustimmung der B´s bedarf die Gabionenwand direkt auf die Grenze zu errichten ??
Gibt es irgendwelche Fristen, die von den B´s gewahrt werden müssten um gegen eine solche Gabionenwand vorzugehen ?? Müssten die B´s hierfür einen Anwalt beauftragen oder wie wäre der Verfahrensablauf ??
Vielen lieben Dank schonmal.