Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Brakelmann
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Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von Brakelmann » 17.01.2012, 18:35

Hallo,

wer trägt eigentlich die Gerichts- / Prozess- / Anwaltskosten wenn A unberetigterweise B das Leiterrecht / Hammerschlagsrecht verweigert,
und B dies einklagen muss und vor Gericht dieses zugesprochen bekommt?

Danke vorab Brakelmann.



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Re: Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von Klaus » 17.01.2012, 18:58

Der Verlierer - wie immer ! Nur nicht "vergleichen"

Übrigens braucht man deswegen keinen Anwalt, da in den meisten Bundesländern sowieso ein Schiedsverfahren vorgeschrieben ist.
Mal beim Amtsgericht vorsprechen.

Vorher in angemessener Frist und begründet, mit Dauer und Zeitraum der Nutzung , beweisbar, dem Nachbar den Wunsch mitteilen.

Leiterrecht hat man nicht willkürlich, sinnlos oder als Schikane.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von Brakelmann » 17.01.2012, 19:21

Hallo Klaus,

danke für die Info.
A ist nicht einverstanden, das B seinen genehmigten Carport in Grenzbebauung neben die Garage und den davor befindlichen Stellplatz von A gebaut hat.
Nun hat B auch noch die Seitenwand zum Stellplatz von A teilweise mit einer Klinkerausmauerung geschlossen (alles im Bauantrag geregelt und genehmigt).
B muss nun noch irgendwie die Klinkerfugen auf der Außenseite (nur erreichbar vom Stellplatz von A) ordentlich verfugen.
Das Betreten des Stellplatzes ist aber laut Anwalt von A für B untersagt, sonst Klage wg. Hausfriedensbruch...

Daher überlegt B gerade folgendes.
- Anschreiben an A mit Aufstellung der zu verrichtenden Arbeiten sowie Zeitpunkt / Dauer unter Zeugen in den Briefkasten von A werfen.
A vermutet keine Reaktion von B
- Dann bestellen eines Schiedsmanns
A vermutet das sich B weiter weigern wird.
- Einklagen vor Gericht (welches auch immer das sein wird, vermutlich Verwaltungsgericht? Amtsgericht?
Daher die Frage wer die Kosten tragen muss.

Gruß, Brakelmann

Klaus
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Re: Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von Klaus » 17.01.2012, 20:02

Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen.
Genau genommen ist der "Bau" des Gebäudes nicht eingeschlossen !

Ich würde einfach ne dreckige Bauplane drüber spannen. Dann wir der sich darüber beschweren und das Betreten erlauben.
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Re: Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von goerdi » 18.01.2012, 11:05

Hi !

Da muss ich nochmal miteinsteigen, weil mir das demnaechst auch "blueht".
Bei manchen Sachen ist es nunmal technisch unmoeglich das ohne betreten des Nachbargrundtueckst zu bewerkstelligen, z.B. wenn es sich um Grenzbebauung handelt.
Beispiele gibts genug:
z.B. Wie soll man die Abdichtug fuers angrenzende Erdreich erstellen z.B. einer Grenzgarage... das geht einfach nicht.
oder wie bei mir wie soll ich einen Dachentwaesseung installieren (auch der Grenze) bei einem Dach mit 45 Grad Dachneigung (und die muss ich ja erstellen sonst kann der Nachbar ja eh klagen....


Gruss goerdi

Klaus
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Re: Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von Klaus » 18.01.2012, 11:28

Wie will man an einer Grenzmauer denn noch ein Schutz anbringen oder eine Dachrinne. Da ist kein Platz vorhanden.
Das nennt sich nicht "Überbau" recht.
z.B. Wie soll man die Abdichtug fuers angrenzende Erdreich erstellen z.B. einer Grenzgarage... das geht einfach nicht.
Doch, beim Bau
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Re: Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von goerdi » 18.01.2012, 12:48

Hallo Klaus !

Jetzt wirds intressant...
Die Mauer wird auf der Grenze errichtet (mit Ziegelsteinen) und ist sagen wir mal 2,50 m hoch...
Wie soll man da die Isolierung aufbringen ? Fliegen ? Mit dem Helikopter ?
Es ware machbar nach jeder gemauerten Reihe die Isolierung aufzubringen aber das ist
a) nicht machbar weil es ja Verarbeitungshinweise fuer den Isolieranstreich gibt (sprich hinterher ist es nicht sicher das es dicht ist
b) muss ich zumindest den "Luftraum" vom Nachbarn nutzen

zu Punkt a) wirst du auch keinen Handwerker finden der das macht und dir ne Garantie auf Dichtheit gibt.....

Gruss Gerd

Klaus
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Re: Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von Klaus » 18.01.2012, 13:17

Ich bau erst ne Mauer aus 500er Styropor, dann eine mit den Ziegensteinen.
Ich stell eine Fertiggarage hin
..

Ich kenne tausend Varianten.

Nur wenn die Mauer auf der Grenze steht, ist "außen" kein Platz mehr vorhanden.

Lösung, Abriss der untauglichen Mauer und Bau einer tauglichen :-)
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Re: Wer trägt die Prozess / Gerichtskosten Leiterrecht.

Beitrag von goerdi » 18.01.2012, 14:43

Hi Klaus !

Kann es sein das du noch nie gebaut hast ? => Bleib mal auf dem Teppich und komme bitte nicht mit beispielen daher die fernab jeder realitaet ist.
Es ist nun mal so das ich auf die Grenze bauen muss (ok ein paar cm wegbleiben wegen Putz und Isolierung) wenn du dann mit deinen 500mm Styrodur kommst kann es eher sein das du es abreissen musst weil die Mauer nicht auf der Grenze steht.
Fakt ist wenn ich ne Mauer nahe der Grenze erstelle das ich ab ner gewissen hoehe von der BG seite na absturzsicherung brauche... und spaetestens dann muss ich ins Eigentumsrecht/Nachbarrecht eingreifen.

BTW: und auch bei deiner fertiggarage muss du den Uebergang von Garage zu Fundament abdichten......

gruss goerdi

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