streit wegen Einfriedung

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nrw
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streit wegen Einfriedung

Beitrag von nrw » 25.02.2012, 15:26

Hallo,
A hat Bambus auf dem Grundstück an der grenze in Kübeln gepflanst ,kennt sich da jemand aus ?
desweiteren würde A gerne einen sichtschutzzaun zu B errichten trotz bereits bestehender Einfriedung.
Zuletzt geändert von nrw am 25.02.2012, 15:46, insgesamt 2-mal geändert.



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Re: streit wegen Einfriedung

Beitrag von Klaus » 25.02.2012, 15:32

Für "Kübel gelten keine Regeln.

Für Sichtschutzzäune die der Grenzeinrichtungen, meist 150cm hohe Sichtschutzzäune helfen ja kaum

Unsere Regeln lesen !!!

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Re: streit wegen Einfriedung

Beitrag von nrw » 25.02.2012, 15:39

Muss das glaube ich noch ein wenig konkreter beschreiben.
1 ) es befindet sich auf der grundstücksgrenze ein Uralter orange gestrichener 60 cm hoher metallzaun seinerzeit durch den Vater des B errichtet .
A fragt mittlerweile seit 5 Jahren ob dieser nicht mal umgestrichen werden kann .
2 ) Der Bambus ist in einzelnen Kübeln entlang der Grenze (immer ein Kübel und einer frei und dann wieder einer)
3 ) B verlangt die entfrenung des Bambus (Zitat : Falls er mal den Zaun Streichen will)
4 ) B hat eine Gartenhütte vor ca. 5 Jahren an die Grundstücksgrenze gesetzt (leider glaube ich bestandsrecht) entwässert das Dach
aber auf unser Grundstück mittels fallrohr und ein teil des daches sowie die regenrinne hängen auch auf unsem Grund.

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Re: streit wegen Einfriedung

Beitrag von nrw » 25.02.2012, 15:50

Regeln gelesen und hoffendlich richtig umgeschrieben !!! :D

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Re: streit wegen Einfriedung

Beitrag von Klaus » 25.02.2012, 16:03

1. Der Inhaber des Zauns entscheidet
2. kann bleiben
3. kann man dann ja wegstellen ( sein Problem)
4. Die Entwässerung muss er leisten, für den Überbau gäbe es ein Geldrente ( lohnt kaum)

Einfach nicht beachten !
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Re: streit wegen Einfriedung

Beitrag von nrw » 25.02.2012, 16:47

wie ist das denn wenn der Zaun auf der Grundstücksgrenze von A und B steht und A unbedingt einen Neuen haben möchte ? Oder wenn er beiden gehört ??

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Re: streit wegen Einfriedung

Beitrag von Klaus » 25.02.2012, 17:03

Da die Grenze eine fiktive Linie ist ist darauf kein Platz

Der Eigentümer des Zaun entscheidet
Sind beide Eigentümer dann beide zusammen. Wobei man bei einer Eigentumsgemeinschaft den Zaun sicher auch in der vorhandenen Weise wieder erneuert oder streichen darf.

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