Isolierung Naesse Grenzwand

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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goerdi
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Isolierung Naesse Grenzwand

Beitrag von goerdi » 27.02.2012, 12:40

Hallo !

A hat eine Garage auf die Grenze zu B gebaut. Zur Bauzeit wurde die Garage auf dem Niveau des damals vorhandenen Gelaendes gegen eindringende Feuchtigkeit isoliert. Jetzt moechte B entlang der Garage das Gelaende um teilweise bis zu ueber 1 m erhoehen.
Wer muss dafuer sorgen das keine Feuchtigkeit ins Mauerwerk der Garage eindringt ?


gruss goerdi



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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Re: Isolierung Naesse Grenzwand

Beitrag von Klaus » 27.02.2012, 13:28

Das ist jetzt aber zu tausendsten mal die selbe Frage ?

Da er in den meisten Bundesländern sowieso Abstand einhalten muss, stellt sich die Frage nicht.
Ansonst wäre es ratsam - selber die 10 Euro für die Teichfolie auszugeben

Klaus
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goerdi
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Re: Isolierung Naesse Grenzwand

Beitrag von goerdi » 27.02.2012, 13:39

eben nicht....
da gehts um eine garage in bw (ich bin bayern) aber auch in BW darf man eine Garage auf bzw. an die fiktive grenze bauen.
und zur bauzeit die ganze Garage mit der schwarzen pampe vollzuschmiern ist etwas uebertrieben (zumal das Zeug in der Sonne hart und sproede wird)
Tecihfolie gut... aber dann kommt wieder zum tragen das ich ja das grundstueck von B nicht betreten darf, geschweige denn eine teichfolie in nachbars garten verbuddeln darf.
Auch wenn es dir nicht gefaellt lieber Klaus.. Grenzgaragen sind nun mal gang und gebe....denn nicht jeder hat einige hektar zum bebauen....

gruss goerdi

Klaus
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Re: Isolierung Naesse Grenzwand

Beitrag von Klaus » 27.02.2012, 13:45

Das mit dem Abstand hast du erst gar nicht gelesen, daher kann man keine Erhöhung in BW an die Garage anschließen.
Daher stellt sich die Frage nicht,

Wegen der Auswahl geeigneter Baustoffe würde ich ein Baustoff-Forum besuchen.
Das wird es sicher etwas zwischen Folie und Teer-Pampe geben in bunten Farben :-)
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Re: Isolierung Naesse Grenzwand

Beitrag von goerdi » 27.02.2012, 15:19

wegen des Abstandes => die LBO in BW liest sich da anders

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§ 6 Abstandsflächen in Sonderfällen
(1) Abstandsflächen sind nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder
Gebäudeteilen, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben. Darüber hinaus
sind Abstandsflächen nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder
Gebäudeteilen, die nur Garagen oder Nebenräume enthalten, der örtlichen
Versorgung dienen oder sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden, soweit
1. die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und
2. die Wandfläche nicht größer als 25 m² ist.
Ergeben sich bei einer Wand durch die Geländeoberfläche unterschiedliche Höhen,
ist für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 2 Nr. 1 der höchste Punkt der
Geländeoberfläche zugrundezulegen. Die Grenzbebauung entlang den einzelnen
Nachbargrenzen darf 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.
zu den Farben => mag sein das es diese jetzt gibt aber eben nicht vor 30 Jahren (da wurde die Garage gebaut)

gruss goerdi

Klaus
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Re: Isolierung Naesse Grenzwand

Beitrag von Klaus » 27.02.2012, 15:28

Ich würde sagen der Nachbar muss eine Folie dazwischen klemmen und eine Schutz gegen Druck anbringen.
Durch Andruck kann dann zwischen Folie und Wand kein Wasser dringen.

Oder er lässt einen Millimeter Platz.

Irgendwo gabs mal eine Regel das der der eine Mauer vor eine Mauer setzt oben versiegeln muss.......
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