Stützmauer in falscher Höhe in NRW

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Zippy
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Stützmauer in falscher Höhe in NRW

Beitrag von Zippy » 07.05.2012, 12:39

A hatt in Hanglage ca 2 meter unter Nachbar B gebaut. Der Nachbar B hat sein Grundstück zum Nachbar A mit L Steine genau auf der Grenze abgestützt aber nicht bedacht das Nachbar A später noch abgraben muß damit er auf das endgültige Bodenniveau kommt.
Dadurch ist auf eine Länge von ca 15 Metern das Fundament der L Steine ca 0,5 Meter über das Niveau von Nachbar A.Nachbar B besteht jetzt auf eine Abböschung von ca 0,8Meter x 0,8Meter auf meinem Grunstück damit das freiligende Fundament vor Frost geschützt ist.
Ist man verpflichtet diesem nachzukommen oder was passiert wenn man sich weigert und die Mauer bricht irgendwann mal weg.
Gruß



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Re: Stützmauer in falscher Höhe in NRW

Beitrag von Klaus » 07.05.2012, 12:49

Es gibt ein bestehendes "Bodenniveau" und wenn eine Partei nun ein Loch graben will muss man Abstände einhalten und auch die Erde abfangen.

Auch welchen Grund ein Fundament "Frostsicher" sein soll muss man mal klären. Ein Fundament muss man nicht Frostsicher halten. Was für ein Fundament hat er denn unter den L Steinen. Vermutlich Sand und Kies :-)

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Zippy
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Re: Stützmauer in falscher Höhe in NRW

Beitrag von Zippy » 07.05.2012, 13:41

Hallo Klaus,
es ist leider ein Beton Fundament Ich glaube ich zeige mal das Elend.Auf dem Absatz soll nochmal ca 30 Cm Material drauf.
Und das alles vor dem Eingang

Klaus
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Re: Stützmauer in falscher Höhe in NRW

Beitrag von Klaus » 07.05.2012, 13:55

Es gelten die Vorschriften des Nachbarrechts in denen ist der "Abstand" vorgeschrieben. Dazu gibt es Bauvorschriften und Bebauungspläne.

Scheinbar meinen beide Parteien machen zu können was Sie wollen.

Klaus
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