Abriß einer Fachwerkdoppelhaushälfte
Verfasst: 20.05.2012, 11:22
Hallo zusammen,
A und B besitzen jeweils eine Fachwerkdoppelhaushälfte in einem Dorf (Hofschaft) in NRW. Dieses Fachwerkdoppelhaus ist ca. 150 jahre alt, steht aber nicht unter Denkmalschutz, aber in einem Trinkwasserschutzgebiet. Es wird getrennt durch eine gemeinsame Lehmfachwerkwand. Hinter der hinterseitigen Fassadenwand von B beginnt schon nach ca. 0,80 m das Nachbargrundstück. Das Haus ist aus einer gemeinsamen Fachwerkkonstrucktion mit durchlaufenden Balken gebaut. Es sind schon einmal bei normalen Renovierungsarbeiten im Hause einzelne Gefache herausgefallen durch Hammerschläge auf Balken herausgefallen.
Nun hat B seine Haushälfte verkauft und der neue Besitzer möchte seine Hälfte abreißen und neu bauen.
Für A stellt sich nun die Frage, 1. Was muß er unternehmen um seine Hälfte zu schützen ?
2. was muß der neue Besitzer von B machen um die Haushälfte von A zu schützen ?
3. Es müssen doch sicher statische Gutachten erstellt werden, ob die Hälfte von A alleine stehen kann und darf A Einsicht in diese Gutachten verlangen ?
4. Darf B trotz der geringen grenzabstände zu den Nachbarn neu bauen ß
5. Was kann A machen um sich vor "geringeren" Schäden zu schützen z. B. Wandrisse usw.
Vielen Dank für die eventuellen Antworten
uli.st48
A und B besitzen jeweils eine Fachwerkdoppelhaushälfte in einem Dorf (Hofschaft) in NRW. Dieses Fachwerkdoppelhaus ist ca. 150 jahre alt, steht aber nicht unter Denkmalschutz, aber in einem Trinkwasserschutzgebiet. Es wird getrennt durch eine gemeinsame Lehmfachwerkwand. Hinter der hinterseitigen Fassadenwand von B beginnt schon nach ca. 0,80 m das Nachbargrundstück. Das Haus ist aus einer gemeinsamen Fachwerkkonstrucktion mit durchlaufenden Balken gebaut. Es sind schon einmal bei normalen Renovierungsarbeiten im Hause einzelne Gefache herausgefallen durch Hammerschläge auf Balken herausgefallen.
Nun hat B seine Haushälfte verkauft und der neue Besitzer möchte seine Hälfte abreißen und neu bauen.
Für A stellt sich nun die Frage, 1. Was muß er unternehmen um seine Hälfte zu schützen ?
2. was muß der neue Besitzer von B machen um die Haushälfte von A zu schützen ?
3. Es müssen doch sicher statische Gutachten erstellt werden, ob die Hälfte von A alleine stehen kann und darf A Einsicht in diese Gutachten verlangen ?
4. Darf B trotz der geringen grenzabstände zu den Nachbarn neu bauen ß
5. Was kann A machen um sich vor "geringeren" Schäden zu schützen z. B. Wandrisse usw.
Vielen Dank für die eventuellen Antworten
uli.st48