Zustimmung der Nachbarn für Bauvorhaben
Verfasst: 26.05.2012, 22:34
A ist neuer Eigentümer eines Reihenmittelhauses und plant, auf seinem Dach zwei Gauben zu errichten. Nach Einreichung des Bauantrages fordert das Bauamt die Zustimmung der beiden direkten Nachbarn B und C. Die Gauben wurden so geplant, dass der Abstand zu den Nachbarreihenhäusern jeweils 1,25 m beträgt und somit den vorgeschriebenen Brandschutzüberschlägen entspricht. Die Häuserreihe besteht aus 6 Häusern, wovon 2 davon auch Gauben haben errichten lassen. Nachbar B hat bereits dem Bauvorhaben zugestimmt. Nachbar C hat sich nicht geäußert.
Zu Nachbar C ist folgendes zu erklären: Es handelt sich hierbei um eine psychisch kranke Person, die zurückgezogen lebt und jeglichen Kontakt zu allen Nachbarn ablehnt teilweise aufgrund von Halluzinationen und Verfolgungswahn sogar mit anderen verfeindet ist. Der Garten ist stark verwildert und die Person selbst sichtbar verwahrlost. Bei dem Versuch von A, die Zustimmung von C einzuholen, wurde zunächst die Tür nicht geöffnet und erst nachdem A den C auf der Straße angesprochen hat, konnten C die Bauzeichnungen und das Anliegen erklärt werden, woraufhin C keine Stellung bezog.
Es handelt sich offensichtlich bei der fehlenden Zustimmung nicht um begründete Bedenken gegen das Bauvorhaben, sondern eher um eine gestörte Persönlichkeit des C.
Hat A die Chance, mit nur einem zustimmenden Nachbarn sein Bauvorhaben, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, umzusetzen?
Zu Nachbar C ist folgendes zu erklären: Es handelt sich hierbei um eine psychisch kranke Person, die zurückgezogen lebt und jeglichen Kontakt zu allen Nachbarn ablehnt teilweise aufgrund von Halluzinationen und Verfolgungswahn sogar mit anderen verfeindet ist. Der Garten ist stark verwildert und die Person selbst sichtbar verwahrlost. Bei dem Versuch von A, die Zustimmung von C einzuholen, wurde zunächst die Tür nicht geöffnet und erst nachdem A den C auf der Straße angesprochen hat, konnten C die Bauzeichnungen und das Anliegen erklärt werden, woraufhin C keine Stellung bezog.
Es handelt sich offensichtlich bei der fehlenden Zustimmung nicht um begründete Bedenken gegen das Bauvorhaben, sondern eher um eine gestörte Persönlichkeit des C.
Hat A die Chance, mit nur einem zustimmenden Nachbarn sein Bauvorhaben, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, umzusetzen?