Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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goerdi
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Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 03.09.2012, 18:03

Hallo !

Eine Baugenhemigung fuer ein EFH mit Garage wurde am 20.1.99 erteilt. Der Bau (innen und Aussen) wurde nach dem Einzug im regelmaessigen Abstaenden weitergefuehrt. (Verputzen, Dachumdeckung, Fenstereinbau in Nebengebaeude, Verputzen Nebengebaeude usw.)
und soll jetzt Final beendet werden.
Gult diese Genehmigung noch ?

gruss goerdi



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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 03.09.2012, 18:24

Das würde auf der Genehmigung stehen :-)

Für Verputzen, Dachumdeckung, Fenstereinbau in Nebengebaeude, Verputzen Nebengebaeude
bracht man keine Baugeneigung, höchstens wenns das Fenster noch nicht gab,

Üblicherweise gelten Baugenehmigungen für einen "zeitnahen" Umbau - und dabei für Bau und nicht finale "Putz und Aufräumarbeiten"

Aber da "goerdi" immer so drumrum fragt:

Radio Eriwan sagt: Nein
Aber, damit kann der Nachbar keinen Blumentopf gewinnen

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 03.09.2012, 18:46

Also ich hab jetzt was gefunden => beim Vermessungamt des Bezirks

Code: Alles auswählen

Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jedoch jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Hierfür sind erneut Gebühren fällig. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich; in diesem Fall muss ein neuer Bauantrag gestellt werden. 
Das Ganze lief nach dem Freistellungsverfahren
Und ich denke mal relevant ist alles was man in Hoehe und und Abstand genehmigen muss. (ueblicherweise)
so z.B. wurde nach dem Einzug Anfang 2001 =>
2005 die Mauer zur Strasse erstellt
2007 die Mauer an der Einfahrt zum Nachbarn

Nunja finale Putzarbeiten sollten schon mit drin sein wenn sie einem schon die Putzfarbe vorschreiben......
und es geht nicht um den nachbarn (ok indirekt um den auch) sondern ums Bauamt.
Da der Nachbar allem Anschein nach an der Garagenwand abgegraben hat, wuerde der Bauherr jetzt die zulaessige Wandhoehe ueberschreiten (wohlgemerkt selbst nach dem Plan von 1999) und das bauamt meint die Genehmigung waere abgelaufen

gruss goerdi

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 03.09.2012, 19:28

Wenn man alles kräftig mischt wirds kaum besser.
2005 die Mauer zur Strasse erstellt
2007 die Mauer an der Einfahrt zum Nachbarn
Die Mauer des Hauses, die einer Grenzwand oder die für den Gemüsegarten.

Spielt keine Rolle das ist eine Sache zwischen Bauherrn und Bauamt. Und die meisten Bauämter verhängen ein paar Hundert Euro Strafe und tolerieren fast alles.
also was solls.

Einzig Ansprüche aus Nachbarrecht kann man durchsetzen. Ein zu langsamer Bau - was will man da gewinnen.

Übrigens ist es einfacher "EIN" Problem zu erfragen. Es ist echt sinnlos und nervig alles in Raten zu erzählen nur um die gewünschte Antwort herauszulesen.
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 03.09.2012, 20:07

Es war ja nur die Frage ob die baugenhemigung noch gueltig ist oder nicht !
daraus resultiert ob neuer Antrag mit allem drum und dran oder nicht. Denn wenn die aktuellen Gelaendemasse zu Grunde gelegt werden ist die Wandhoehe zu hoch. Nach dem "alten" Plan nicht.

gruss goerdi

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 03.09.2012, 20:38

Selbst wenn ich in den Bauantrag den Gemüsegarten und den Hasenstall reinschreiben. Ist beides auch ohne den Antrag baugenehmigungsfrei.
Denn wenn die aktuellen Gelaendemasse zu Grunde gelegt werden ist die Wandhoehe zu hoch.
Und was hat das mit der Genehmigung zu tun - ist die Mauer zu hoch dann doch auch mit Baugenehmigung
Ist Sie nicht zu hoch dann würde Sie eben jetzt wieder genehmigt........ wir drehen uns im Kreis das hat keinen Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Baugenehmigung

Nach was für einen Recht: Baurecht, Nachbarrecht, Bebauungsplan
Dann muss man dagegen klagen - am besten selber - aus Nachbarrecht - gegen den Bauherren direkt

Um wieviel Millimeter gehts denn

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 03.09.2012, 20:58

Hallo !

Du willst mich nicht verstehen wie ich das meine:

1999 Plan OK
2012 selber plan wie 1999 nicht OK da der Nachbar Gelaende abgetragen hat => maximal durchschnittliche Wandhöhe zu hoch
Das heisst mit der Genehmigung von 1999 ist die mauer zwar aktuell immer noch zu hoch aber eben nicht genehmigungstechnisch.
sprich wenn die baugenehmigung noch gilt kann trotzdem gebaut werden
es geht da schon um einige mm => etwa 250 :)

Gruss Goerdi

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 03.09.2012, 21:54

Keine "Baugenehmigung" kann das Nachbarrecht aus hebeln, und die Höhe einer Mauer wird auf der gemeinsamen Höhe an der Grenze gerechnet. Oder steht im Bauplan "vom Erdmittelpunkt gerechnet".
Der kann nicht nen Berg aufschütten und dann die 2 Meter Mauer drauf setzen.

Aber egal. Man hat als Nachbar keine Ansprüche aus Baurecht, und die Bauämter machen nichts. Also man das Nachbarrecht bemühen und klagen

Das Alter der Baugenehmigung interessiert immer noch nicht. Hier interessiert das ursprüngliche Niveau des Geländes - dazu findet man im Katasteramt Pläne. Danach errechnen sich Bauhöhen, Aufschüttungen und Abtragungen - sowie deren Abstände


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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 03.09.2012, 22:56

OK
Also ist eigentlich egal was der Nachbar getrieben hat waehrend der letzten 12 jahre, es wird vom ursprünglichen Geländeniveau gerechnet ?
Das ist naemlich auch das Niveau dem der Plan von 1999 zu Grunde liegt. (Deswegen die Frage ob die "genehmigung" von 1999 noch gilt)

gruss goerdi

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 04.09.2012, 06:57

Ist das eine Grenzmauer ? dann braucht man doch nur im eigenen Garten zu messen (wenn da nichts verändert wurde).

Es gilt nicht das Geländeniveau von 1999 oder das aus 2010, sondern das Geländeniveau das ursprünglich vorliegt. Also das
Geländeniveau das zwischen den beiden Grundstücken herrschte bevor er verändert wurde.

So weit ich mich erinnere waren das dort immer Hanggrundstücke und A misst kreativ wie es ihr passt.

Ist doch egal.

1. Das Bauamt dazu bringen gegen den "Schwarzbau Mauer" ein Abrissverfügung zu erlassen (vergiss es)
2. Den Nachbarn aus Nachbarrecht direkt verklagen - dann zählen Abstände und Höhen des Nachbarrecht

mehr Optionen bleiben eh nicht.

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 04.09.2012, 11:23

OK nochmal von vorne...
A hat eine Genehmigung fuer den Bau einer Garage mit Satteldach (1999) Wobei es keiner Genehmigung bedarf da die Garage mit Satteldach auf der Grenze und mit einer mittleren Wandhoehe von 3 m (das hat sie exakt im Schnitt) ohne genehmigung errichtet werden duerfte. Aber da A ein EFH baute wurde diese inklusive Gelaendeverlauf (von 1999) mit in den Plan eingefuegt.
A hat 2001 aber dann keine Lust mehr und baut nur die Garage ohne Das Satteldach (Giebelseite zum Nachbarn)
Nun ist es 2012 und A will das Dach (zwar in leicht geaenderter Form) bauen (wuerde aber beim "Gelaendestand" von 1999 auch die maximale durchschnittliche Wandhöhe von 3 m NICHT ueberschreiten) jetzt hat A eine Skizze am Bauamt abgegeben mit den aktuellen Gelaendehoehen, und da der Nachbar abgegraben hat muesste A fuer die 1999 geplante Variante auch schon einen Bauantrag einreichen da dieser die maximale Wandhoehe ueberschreitet.

gruss goerdi

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 04.09.2012, 13:26

Wobei es keiner Genehmigung bedarf da die Garage mit Satteldach auf der Grenze und mit einer mittleren Wandhoehe von 3 m (das hat sie exakt im Schnitt) ohne genehmigung errichtet werden duerfte.
Dann würde das wohl auch heute so sein. Er darf eine Garage bauen.......

Ich versteh nicht wo das Problem ist, die Garage steht doch, seit damals haben sich keine Masse verändert.
und da der Nachbar abgegraben
Als hat B (nicht der Garagenbauer) ein Loch gebuddelt und jetzt das Problem das das Garagedach so hoch wäre. Das wäre Pech für B

Wir drehen uns im Kreis das wird das Bauamt wohl auch meinen

Mach mal ein Bild
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von jp10686 » 05.09.2012, 16:58

Da sich die Bezugshöhe für Bauwerke auf den "gewachsenen Boden" bezieht, d.h. auf das Erdniveau vor dem Bauprojekt, ändert sich weiter nichts. A kann nicht einen genehmigten Grenzbau von B dadurch illegal machen, dass er auf seiner Seite solange abgräbt, bis der Bau von B von der Sohle des Grabens von A aus gemessen zu hoch ist. Eigentlich schade, das gäbe zerkrachten Nachbarn viele Möglichkeiten.

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 05.09.2012, 17:14

Da sich die Bezugshöhe für Bauwerke auf den "gewachsenen Boden" bezieht, d.h. auf das Erdniveau vor dem Bauprojekt, ändert sich weiter nichts.
Hier ist die Frage wann der "gewachsenen Boden" gemessen wird. Beim Hausbau der nach vor dem Garagenbau....

Und was wäre wenn beide buddeln wie die Weltmeister........

Deswegen gibts Richter, die hauen die beiden so mit Kosten zu das denen der Spass vergeht
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 05.09.2012, 23:33

Klaus hat geschrieben:
Da sich die Bezugshöhe für Bauwerke auf den "gewachsenen Boden" bezieht, d.h. auf das Erdniveau vor dem Bauprojekt, ändert sich weiter nichts.
Hier ist die Frage wann der "gewachsenen Boden" gemessen wird. Beim Hausbau der nach vor dem Garagenbau....
Und was wäre wenn beide buddeln wie die Weltmeister........
Deswegen gibts Richter, die hauen die beiden so mit Kosten zu das denen der Spass vergeht
Das hab ich auch schon gelesen... nur wenn nicht mehr nachvollziehbar dann legt das bauamt eine Hoehe fest.
In diesem fall steht die gewachsene Bodenhoehe ja im Plan von 1999.

Gruss goerdi

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 06.09.2012, 07:32

Das hab ich auch schon gelesen... nur wenn nicht mehr nachvollziehbar dann legt das bauamt eine Hoehe fest.
Kann man so nicht sagen.

Das Bauamt legt für sich und für die Allgemeinheit die Höhe fest bei der "DAS BAUAUMT" was machen will oder eben nicht.
Die könnten auch eine Urzeit festlegen oder ein Datum, oder gleich erklären das Ihnen das Gemeckere auf den Geist geht........
Es ist eher im Sinne der Allgemeinheit das ein Wagen von der Strasse kommt , als da die sich für "Wer hat nach welcher Hoehe gebaut" interessieren.
Das Bauamt arbeitet nach: Wer mehr nervt wird zuerst bedient. Und zwar solange bis es zu viel Widerstand entsteht.

Man muss seine Ansprüche belegen und selber klagen, wenn es ein Gesetz gibt auf das man sich berufen will.

Man muss zwischen Baurecht (Allgemeinheit vs. Bauherr) und Nachbarrecht (Nachbar vs. Bauherr) unterscheiden. Das Bauamt setzt nicht die Ansprüche des Nachbarn durch. Es sieht nur so aus weil auch der Nachbar bei einem Bauantrag gefragt wurde - der Nachbar hat nichts zu sagen

Klaus
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 06.09.2012, 11:51

OKOKOK.... aber es gibt ja irgendwelche Vorschriften an die sich auch das Bauamt halten muss.
Ich geb dir mal ein Beispiel:
Ich war mit einem Entwurf fuer das GaragendaCh beim Bauamt der rigoros abgelehnt wurde. (O-Zitat "Nichtmal genehmigungsfaehig")

1. Begruendung Hoehe auf Grenze des Urniveaus (ist aber im schnitt bei 3 m => vorne 3,75m hinten => 2,25 m / Ist in den Berg gebaut.
(Besonders Lustig war dass das Bau mein vorn koennte ich 2 Steinreihen draufmachen hinten aber fast 3 meter drauflegen :)

2. Firsthoehe Talseits zu hoch (5,70 m)
(Im Bebauugungsplan steht irgendwas von weit ueber 6 m)
Der Brueller fuer mich war das mit das Bauamt nen Vorschlag gemacht hat wobei die Firsthoehe dann 6,9 m Talseits gewesen waere....

3. Es waere quasi ein 2. Vollgeschoss auf der Garage sprich zur Grenze
(das gilt iegentlich nur bei Wohnbebauung)

Jetzt war ich bei 3 !!! Architekten und alle sagen komischerweise das selbe => Freistellung moeglich wenn nicht sogar ohne jegliche Genehmigung zu errichten.
Was soll man dazu sagen

Gruss goerdi

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 06.09.2012, 12:09

Nichtmal genehmigungsfaehig
Ist doch richtig wenn es nicht Nichtmal genehmigungspflichtig ist dann auch nicht fähig
aber es gibt ja irgendwelche Vorschriften an die sich auch das Bauamt halten muss.
1. kann es nach billigen Ermessen abweichen
2. kann es Ausnahmen erlauben
3. muss es wirtschaftlich handeln

Gibt es einen "Ablehnungsbescheid" kann man klagen..... sonst ist das wie wenn man den Pförtner fragt
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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von goerdi » 06.09.2012, 12:36

Klaus hat geschrieben:
Nichtmal genehmigungsfaehig
Ist doch richtig wenn es nicht Nichtmal genehmigungspflichtig ist dann auch nicht fähig
OKOK falsch ausgedrueckt... O-Ton " Selbst mit Bauantrag wird das nicht genehmigt"
Aber wie gesagt Die Architekten sagen das gegen KEINE Vorschrift verstossen wird.

gruss goerdi

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Re: Baugenehmigung abgelaufen (Bayern) ?

Beitrag von Klaus » 06.09.2012, 12:49

1. Wenn man keine Genehmigung braucht baut man einfach
2. Wenn sie abgelegt wird, steht in der Ablehnung der Grund
Die Architekten sagen das gegen KEINE Vorschrift verstossen wird.
Dann beauftragt man einfach so einen. Der Baut dann ohne Genehmingung und haftet wenns schief geht

Das Problem ist wohl : O-Ton

Das ist einfach "dummes Geschwätz" das der niemals schriftlich geben wird.
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