Hallo,
Ich hätte folgende Frage bezüglich Grenzrecht /Bauverordnung.
Und zwar hat A ein Haus aus den 30er Jahren erworben. Das Haus wurde damals sehr knapp an die Grenze des Nachbarn gebaut und ist bis jetzt freistehend.
Die Seite A Hauses Richtung Nachbar ist ca. 15m lang, vorne 4cm und der hintere Teil des Hauses 9cm von der Grenze weg.
A Frage wäre, wie weit der Nachbar von der Grenze mit einem neuen Anbau (...den er gerade plant) wegbleiben muss??
Oder darf dieser genau auf die Grenze bauen?
Über Rückantworten würde ich mich sehr freuen!
Grüsse
Bauprojekt des Nachbarn - Grenzabstand
Moderator: Klaus
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Horst der Baumeister nervt !
Anders Bob der Baumeister
Fleißig, hilfsbereit und immer mit guter Ideen – so kennen die (jungen) Zuschauer von SUPER RTL den lustigen kleinen Baumeister Bob bereits seit vielen Jahren. Jetzt legt er bei RTL noch eine Schippe drauf und nimmt sein bi.....
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Re: Bauprojekt des Nachbarn - Grenzabstand
Das kann man mit dem Bebauungsplan und den Landesvorschriften herausfinden. Evtl. gibt es auch eine Baulast die A Grenzbau auf B , das würde man auf dem Bauamt erfahren. Gibt es keinerlei Vorschriften der Bauämter bliebe noch das Nachbarrecht des Bundeslandes.
Warum sollte der denn Abstand einhalten Hat A ja auch nicht gemacht.
Üblicherweise muss man 2,5 Meter Abstand einhalten
Klaus
P.S Unsere Regeln lesen !!
Warum sollte der denn Abstand einhalten Hat A ja auch nicht gemacht.
Üblicherweise muss man 2,5 Meter Abstand einhalten
Klaus
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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