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Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 08.09.2012, 19:41
von x_nachbar_x
Guten Abend liebe Gemeinde,

folgenden Sachverhalt möchte ich gern schildern und freue mich schon jetzt auf reichlich Beiträge.

Es handelt sich um ein Reihenhaus (Besitzer A) welches einen Versatz zum nächsten (Reihen-)Haus (Besitzer B) aufweist.
Die Sat-Schüssel des Besitzer A befindet sich an der versetzten Giebelwand des Besitzers B, davon hat Besitzer A allerdings
erst deutlich nach dem Kauf der Immobilie Kenntnis erlangt.
Nun wohnt Besitzer A seit ca. drei Jahren in dem Reihenhaus und aus welchem Grund auch immer verlangt Besitzer B die
Entfernung der Sat-Schüssel von seiner Giebelwand.

Ich bin mal gespannt auf konstruktive Beiträge.

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 08.09.2012, 20:42
von Klaus
Da das mit dem Giebel und dem Versatz irgendwie kompliziert klingt, vermute ich mal sie hängt über Nachbars Grundstück. Denn sonst würde es keinerlei Ansprüche geben. Es sein denn die hängt vor dessen Fenster.

Auf fremden Grundstücken hat nichts zu hängen, auch nicht "über" diesen.

Klaus

P.S Ne Zeichnung würde helfen

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 09.09.2012, 19:03
von x_nachbar_x
Habe mir mal ein Foto vom Nachbarn bringen lassen.
Vielleicht hilft das ein wenig.

Bild

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 09.09.2012, 20:56
von Klaus
Da das Kabel zum "unteren Dach geht" bin ich verwirrt.
Hat da einer seine Schüssel an ein fremdes Haus geschraubt ?!?!

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 10.09.2012, 04:37
von x_nachbar_x
Moin Klaus,

das Foto kann durch anklicken vergrößert werden und dann sieht man auch wer A und B ist.

Wie im ersten Post schon beschrieben befindet sich die SAT-Schüssel von A an der
Giebelwand von B. Dieser Anbau hat wohl schon vor vielen Jahren mit Zustimmung
von B statt gefunden. Und der aktuelle Besitzer des Hauses A erlangte erst nach
dem Kauf der Immobilie Kenntnis davon.
A wohnt nun seit mehr als drei Jahren dort und B möchte nun dass die Schüssel entfernt wird.

Nun drängt sich eben die Frage auf ob A überhaupt am Gebäude von B rumschrauben darf!?

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 10.09.2012, 06:48
von Klaus
Dieser Anbau hat wohl schon vor vielen Jahren mit Zustimmung
von B statt gefunden.
Warum sollte es dem Vorbesitzer verboten sein das zu erlauben ?!?

Nun gibts neue Herren, die in angemessener Frist die Entfernung verlangen können und die Vereinbarung angemessen kündigen können.

Nun drängt sich eben die Frage auf ob A überhaupt am Gebäude von B rumschrauben darf!?
Wenn B das verlangt : Ja
Das es die Schüssel von A ist : Ja

Der neue Besitzer darf über sein Eigentum verfügen es sei denn es steht im Grundbuch eine Vereinbarung die er übernommen hat.
Wo ist das Problem - setzt man eben einen Pfosten ins Dach.

Klaus

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 10.09.2012, 18:49
von x_nachbar_x
Nabend Klaus,

nicht B hat den Besitzer gewechselt, sondern A und B hatte seinerzeit dem Vor- oder sogar Vorvorbesitzer genehmigt (offensichtlich verbal)
die Schüssel an B`s Giebelwand zu schrauben.

Und bezüglich Deiner hier erwähnten Grundbucheintragung habe ich gleich noch etwas...

B hat nämlich an der versetzten Wand im hinteren Bereich der Gebäude (Schüsselthema ist vorn) einen Wintergarten an A`s Wand angebracht,
allerdings auch schon vor der Immobilienübernahme durch A, dazu kann A allerdings auch nichts im seinem Grundbucheintrag finden.

Um nochmal zu verdeutlichen wer jetzt eigentlich wer ist......... auf dem Foto habe ich in roten Buchstaben gekennzeichnet dass links A
ist und rechts B, und B hatte Jahre zuvor dem Vorbesitzer XY von A den Anbau der Schüssel genehmigt.

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 10.09.2012, 19:18
von Klaus
Man muss ein paar Sachen unterscheiden.

1. Man erlaubt dem Nachbar z.B. sein Wasseranschluss oder Abwasser über das Grundstück zu leiten. Dann kann der nächste Besitzer nicht verlangen das wieder auszubuddeln oder nicht mehr duschen zu dürfen. Dann bleibt die Leitung nach "Treu und Glauben" liegen, auch ohne Grundbuch.

2. Wenn ich dem Nachbar erlaube sich mal in meinen Rasen zu setzen, dann kann diese Erlaubnis von Neuen natürlich wieder gekündigt werden. Mit angemessenem Aufwand und angemessener Frist. Bei sitzenden Nachbarn - auch sofort - es sei denn er ist eingeschlafen, dann wenn er erwacht.

Ob man nun die Antenne weg kündigen kann oder ob es durchaus angemessen wäre diese dort zu lassen..... dazu gibts Richter.

Man sollte einen Richter zu überzeugen können, das man einen triftigen Grund hat jetzt "Außenwände" selben nutzen zu wollen. Vor allen wenn man selber dort nichts machen kann, kein Schaden entstehen kann oder keine Abnutzung entsteht.

Um mit dem neuen Besitzer Streit zu beginnen schlage ich den Kauf zweier langer Holzlatten, die man sich dann gleichzeitig den Kopf hauen sollte. Dann bekommen beide die selbe Strafen und Kopfweh.

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 10.09.2012, 19:32
von x_nachbar_x
Ich bin das Sprachrohr von A und nicht A ist derjenige der den Streit vom Zaun gebrochen hat.
Das Ganze artet schon jetzt, in meinen Augen, in extremem Kindergartenkram aus, denn die
Argumentation von B ist einzig und allein dass dort mal Wasser eindringen könnte.

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 10.09.2012, 19:46
von Klaus
Generell sollte man nicht an Nachbars Gebäuden anbringen. Jedoch kann man auch nicht irgendwas erlauben und dann plötzlich alles wieder verbieten. Daher das mit dem "Treu und Glauben"..... und der Angemessenheit.

Wobei ich persönlich die Antenne auf nen Mast und den Wintergarten an eine eigene Wand stellen würde. Denn ein Rechtsstreit kann jahrelang nerven und man kann auch verlieren. Ungeachtet haftet man für Schaden.

Nicht vergessen die Schraublöcher unsichtbar zu verschließen.

Re: Sat-Schüssel an Nachbars Giebel (Reihenhaus)

Verfasst: 11.09.2012, 12:03
von goerdi
als A wuerde ich meine Schuessel mit einem Aufsparrenmast befestigen (kosten mit Durchfuehrungziegel ca. 100 EUR)
als B wuerde ich meine Giebelwand sanieren (dazu muss ja die Schuessel entfernt werden) und hinterher das erneute anbringen verweigern
:)

gruss gerd