Hausumbau des Nachbarn

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Antworten
Sepp49
Beiträge: 3
Registriert: 30.07.2012, 19:31

Hausumbau des Nachbarn

Beitrag von Sepp49 » 21.09.2012, 23:38

Der Nachbar A hat das Haus umgebaut und B hat den Plan unterschrieben.
Der Bauherr hatte vor der Unterschrift gefragt ob er den Dach ca 50cm auf das Grundstück vom A rausbauen könnte.
Da es sich noch um Verwanschaft handelt hat A zugestimmt.
A ist 84 und hat sich um den Um - und Anbau nicht so recht gekümmert und beobachtet.
Jetzt ist es so B hat, den Dach, nicht nur 50cm auf die Grundstückseite gezogen sondern auch in den Dach vom Schwiegervater.
Kann A jetzt verlangen das sein Dach in seinen ursprünglichen Zustand zurückgesetzt wird.



Artikel lesen
Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Hausumbau des Nachbarn

Beitrag von Klaus » 22.09.2012, 09:12

REGELN LESEN !!
nicht nur 50cm auf die Grundstückseite gezogen sondern auch in den Dach vom Schwiegervater.
Leider nicht verständlich.

Keine Ahnung was unterschrieben wurde und was drin steht. Nur weil man "unterschreibt" darf man nicht irgendwas bauen. Meist gibt es ja eine Baugenehmigung die das eindeutig klärt. Solange die eingehalten wurde ist alles ok. Am besten mal das Bauamt anrufen die sollen den Bau prüfen. Nur bringen wird das wenig, denn nur weil die Maße nicht stimmen wird die Stadt nichts machen. Und der Nachbar hatte ja zugestimmt.

Hat man jedoch irgendwas erlaubt, dann muss man dazu auch als 84 Jähriger zu seinem Wort stehen. Ihn hat es ja nicht gekümmert, wirds wohl auch jetzt nicht. Das sich nur die "Verwandten" einmischen ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

Ist de 84 Jährigen geistig nicht auf der Höhe, müsste man in entmündigen lassen, dann kann man für ihn entscheiden. Die Hürden wären aber entsprechend hoch.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste