Zustimmungserklärung
Verfasst: 07.10.2012, 14:50
Eine Frage bzgl. Zustimmungserklärung:
B kauft ein Baugrundstück, welches schon eine Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte hat. Die schon bestehende Doppelhaushälfte A hat mit dem Vorgänger von B eine gegenseitige Zustimmungserklärung unterschrieben. Diese besagt:
"dass gegen die Durchführung des Bauvorhabens in der geplanten Form keine Bedenken bestehen. Insbesondere gegen die Über-/Unterschreitung der Abstandsflächenind Richtung meines/unseres Grundstücke habe/e ich/wir keine Einwände.......Bei der Bebauung des Grundstückes zu B sind den Eigentümern des Grundstückes zu A die Bauantragsunterlagen zur Einsicht vorzulegen.
....diese Erklärung gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger.
Nun will der neue Eigentümer von B aber nicht nach dem schon genehmigten Bauvorhaben bauen. B will eine größere und vom äusserlichen andere Doppelhaushälfte anbauen, welches auch baurechtlich in Ordnung ist. B hält sich am B-Plan, allen textlichen Festsetzungen und der Gestaltungssatzung.
Die Fragen:
Was kann mit so einer Zustimmungserklärung bewirkt werden? Kann mit solch einer Zustimmungserklärung das Bauvorhaben verhindert werden?
B will ja nicht so bauen wie ursprünglich vom alten Besitzer B geplant.
Danke und Gruß
B kauft ein Baugrundstück, welches schon eine Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte hat. Die schon bestehende Doppelhaushälfte A hat mit dem Vorgänger von B eine gegenseitige Zustimmungserklärung unterschrieben. Diese besagt:
"dass gegen die Durchführung des Bauvorhabens in der geplanten Form keine Bedenken bestehen. Insbesondere gegen die Über-/Unterschreitung der Abstandsflächenind Richtung meines/unseres Grundstücke habe/e ich/wir keine Einwände.......Bei der Bebauung des Grundstückes zu B sind den Eigentümern des Grundstückes zu A die Bauantragsunterlagen zur Einsicht vorzulegen.
....diese Erklärung gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger.
Nun will der neue Eigentümer von B aber nicht nach dem schon genehmigten Bauvorhaben bauen. B will eine größere und vom äusserlichen andere Doppelhaushälfte anbauen, welches auch baurechtlich in Ordnung ist. B hält sich am B-Plan, allen textlichen Festsetzungen und der Gestaltungssatzung.
Die Fragen:
Was kann mit so einer Zustimmungserklärung bewirkt werden? Kann mit solch einer Zustimmungserklärung das Bauvorhaben verhindert werden?
B will ja nicht so bauen wie ursprünglich vom alten Besitzer B geplant.
Danke und Gruß