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Zustimmungserklärung

Verfasst: 07.10.2012, 14:50
von lucky0867
Eine Frage bzgl. Zustimmungserklärung:

B kauft ein Baugrundstück, welches schon eine Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte hat. Die schon bestehende Doppelhaushälfte A hat mit dem Vorgänger von B eine gegenseitige Zustimmungserklärung unterschrieben. Diese besagt:
"dass gegen die Durchführung des Bauvorhabens in der geplanten Form keine Bedenken bestehen. Insbesondere gegen die Über-/Unterschreitung der Abstandsflächenind Richtung meines/unseres Grundstücke habe/e ich/wir keine Einwände.......Bei der Bebauung des Grundstückes zu B sind den Eigentümern des Grundstückes zu A die Bauantragsunterlagen zur Einsicht vorzulegen.
....diese Erklärung gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger.


Nun will der neue Eigentümer von B aber nicht nach dem schon genehmigten Bauvorhaben bauen. B will eine größere und vom äusserlichen andere Doppelhaushälfte anbauen, welches auch baurechtlich in Ordnung ist. B hält sich am B-Plan, allen textlichen Festsetzungen und der Gestaltungssatzung.

Die Fragen:
Was kann mit so einer Zustimmungserklärung bewirkt werden? Kann mit solch einer Zustimmungserklärung das Bauvorhaben verhindert werden?
B will ja nicht so bauen wie ursprünglich vom alten Besitzer B geplant.

Danke und Gruß

Re: Zustimmungserklärung

Verfasst: 07.10.2012, 15:19
von Klaus
Das ist die selbe Frage wie gestern

Was erkennst du "irgendeine Verpflichtung" an dem Satz:

"""""Durchführung des Bauvorhabens in der geplanten Form keine Bedenken bestehen""""

Es bestehen keine Bedenken - mehr nicht. Übersetzt: der Nachbar kann nicht gegen eine Baugenehmigung vorgehen, wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Dies gilt nur für den Nachbareinspruch.
Also bei den "Abstandsflächen" verzichtet der Nachbar aus seine Rechte.
.diese Erklärung gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger.
Quatsch

Fragst du eigentlich "andersrum" weil du so vehement versuchst ... hier Unrecht zu bekommen

Re: Zustimmungserklärung

Verfasst: 07.10.2012, 15:33
von lucky0867
nene...bestimmt nicht um Unrecht zu bekommen. Weisst du, bis´jetzt kein Spatenstich und eine Menge Geld ist geflossen. Da wird man übervorsichtig....oder wie man sagt zum Pessimisten. Dieses Schreiben gibt es halt auch noch...und je länger man drauf schaut, umso bekloppter macht einen das. Ich will da nur wirklich auf Nummer sicher gehen...nicht das es wieder eine Breitseite gibt.
Bitte nichts für Ungut..und danke für Deine Antwort..

Re: Zustimmungserklärung

Verfasst: 07.10.2012, 15:40
von Klaus
Ich würde schon mal eine Rechtschutz abschließen und drei Monat nichts tun bis die Wartezeit rum ist.
Denn das wird ein sinnloser Nachbarschaftskrieg.

Und statt Onlineforen und abgelesenem Halbwissen - würde ich einen Anwalt nehmen - ein Bausachverständige - einen Vermesser - einen Schlichter......

Vor allen wenn man, vermutlich dann eine 30 Jahre Finanzierung nimmt.

Klaus

P.S. Übrigens bedeutet eine 10 Jährige Zinsbindung das nach 10 Jahren neu verhandelt wird. Da können es dann auch 10-14 % sein - also am besten noch einen Finanzexperten fragen

Re: Zustimmungserklärung

Verfasst: 07.10.2012, 16:03
von lucky0867
dann nochmal...diese Antwort war für einen Moderator mehr als überflüssig....

Re: Zustimmungserklärung

Verfasst: 07.10.2012, 16:06
von Klaus
jetzt hab ich mir gestern und heute wirklich lange die Frage angehört und versucht zu helfen, wirklich schade das das unnötig war.

Re: Zustimmungserklärung

Verfasst: 07.10.2012, 16:11
von lucky0867
ich weiss das ja auch zu schätzen, aber das war nun wirklich nicht nötig. Hab mich ja auch bedankt für deine Antworten...
Weisst du, es geht um eine Menge Geld, wenn man dann mal mehr als eine Frage stellt sollte das schon OK sein....
also lassen wir es dabei...wäre Dir aber Dankbar, wenn du die letzten Posts von Dir und mir löscht...dann sollten wir es dabei belassen......