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aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung

Verfasst: 11.10.2012, 15:25
von goerdi
Hallo !

G hat den Architekt A damit beauftragt beim LRA in Erfahrung zu bringen wie sein Garagendach aussehen kann bzw. ob seine Vorstellungen zu verwirklichen sind.
Klar ist eigentlich das die Vorstellung von G gegen keine Bauvorschift verstoesst (Wandhoehe usw) ausser das evtl. die Gemeinde das Vorhaben von der vorgeschriebenen Firstrichtung befreien muss (ist noch nicht genau bekannt da der Bebauungsplan das nicht hergibt bzw. nichts darueber drinsteht)
Der Vorschlag würde nicht genehmigt werden, weil nicht den gestalterischen Vorstellungen des MAs auf dem LRA entspricht (G war da auch schon mal persönlich vorstellig, aber damals wurden andere Gründe vorgeschoben Wandhöhe/Firsthöhe usw anscheindend dachte der MA des LRA das G keine Ahnung hat)
Welche Möglichkeiten hat G denn seinen Vorschlag zu verwirklichen ? Es ist jetzt nichts ungewöhnliches an dem Vorschlag ausser das die Firstrichtung zum Haus um 90 Grad gedreht ist... ansonsten isses ein stinknormales Satteldach ohne Erker Gauben oder sonstigen quatsch.

gruss goerdi

Re: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung

Verfasst: 11.10.2012, 15:36
von Klaus
Es bleibt der Rechtsweg. Erst Widerspruch, dann Klage.
Der Vorschlag würde nicht genehmigt werden,
Wer statt eines "Antrags" die Sekretärin des Pförtners fragt und eh schon alle in Amt ständig nervt. Bekommt Auskünfte wie Lottozahlen, immer andere.

Also Antrag stellen und Bescheid abwarten, dann gegen die Ablehnung vorgehen.

Klaus

Re: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung

Verfasst: 11.10.2012, 17:03
von goerdi
Es war nicht G sondern der Architekt.. und er war auch nicht beim Pförtner sonderm beim zuständigen Sachbearbeiter

gruss goerdi

Re: aus gestalterischen Gruenden keine Genehmigung

Verfasst: 11.10.2012, 17:21
von Klaus
Es war aber "Geschwätz" und kein Bescheid. Denn vor "Geschwätz" macht sich der Sachbearbeiter nicht schlau, sondern stellt die Federn auf um ein Rad zu schlagen, damit er es dem studierten Architekten mal so richtig zeigen kann.

Aber egal: Klarheit erhält man nach der rechtlichen *Überprüfung" durch ein ordentliches Gericht nach 2-3 Instanzen (und horrenden Kosten)
Billig bekommt man es wenn man nicht aus der Reihe tanzt und das macht was einem der Sachbearbeiter anschafft

Klaus