Zaunhöhe nach Bodenerhöhung

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Nelson
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Zaunhöhe nach Bodenerhöhung

Beitrag von Nelson » 08.01.2013, 21:30

Wie hoch darf der Sichtschutzzaun sein, wenn A vorher sein Grundstück um 50cm erhöht hat? Darf A den Zaun dann auch um 180cm erhöhen, so dass er dann 230cm über dem ursprünglichen Bodenniveau liegen würde. Oder muss A die 50cm von den 180cm abziehen, so dass der Zaun nur noch 130cm hoch sein darf?



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Re: Zaunhöhe nach Bodenerhöhung

Beitrag von Klaus » 08.01.2013, 22:06

Das eine hat mir dem anderen wenig zu tun.

A darf nicht an der Grenze einfach erhöhen, es muss Abstand einhalten.

Jedoch wird er keinen Anspruch auf Entfernung durchsetzen können, da der Zaun ja bei SICH nicht höher als Erlaubt ist.


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Re: Zaunhöhe nach Bodenerhöhung

Beitrag von Nelson » 08.01.2013, 22:18

Darf A das Grundstück nicht um 150cm erhöhen, ohne dass es einer Genehmigung bedarf?

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Re: Zaunhöhe nach Bodenerhöhung

Beitrag von Klaus » 08.01.2013, 22:29

Da kann es

1. Bauvorschriften geben bzw einen Bebauungsplan
2. Das Nachbarrecht des Bundeslandes das der Nachbar selber durchsetzen muss

Auf dieser Webseite findet man einige Nachbarrechte einiger Bundeslander - selber suchen und mal lesen

Meist muss man einfach Abstand einhalten - meist genausoweit wie hoch.

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Re: Zaunhöhe nach Bodenerhöhung

Beitrag von Nelson » 09.01.2013, 09:01

Kein Bebauungsplan, Gesetz sagt, 150cm ohne Genehmigung darf das Grundstück angehoben werden. Man muss nur darauf achten, dass nichts auf das andere Grundstück abrutschen kann.

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Re: Zaunhöhe nach Bodenerhöhung

Beitrag von Klaus » 09.01.2013, 10:01

Ich versuchs mal durch die Blume.

Es gibt mehrere Gesetze die unterschiedliche Rechte regeln und auch gerne mal unterschiedliche Inhalte haben.

Baurecht
Nachbarrecht

lesen darf man selber - im entsprechenden Bundesland

Mein Tip ist das Nachbarrecht.

Wenn an der Grenze erhöht wird gilt für den Zaun die obere Höhe aus Grund. Aber nicht bei einem Abstand

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