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Zweiten Zaun

Verfasst: 01.03.2013, 20:28
von Dschini
Nur eine Info im Voraus: A und B haben Streit miteinander und reden nicht mehr miteinander, der Fall handelt in NRW!

B hat einen Sichtschutzzaun setzen lassen, dieser ist 1,80m hoch, laut Bauamt darf man den Zaun bis 2 Höhe sezten.
B hat behauptet der Zaun wäre auf der Grenze, jetzt hat aber A durch Zufall den Grenzpunkt gefunden, der von Bs Zaunarbeiten verdeckt wurde!
Der Zaun steht va 15 cm auf Bs Grundstück!
Da A weil er ständig von B beobachtet wird, über und durch die Ritzen des Zauns, einen eigenen Sichtschutz anbringen wollte, stellt sich die Frage ob A jetzt auf der Grenze einen neuen Sichtschutzzaun setzen darf! Also einen Grenzzaun mit 2m Höhe auf der Grenze als Grenzzaun, dann wären aber 2 Zäune da! A stört das nicht, aber darf A das?

Re: Zweiten Zaun

Verfasst: 01.03.2013, 21:41
von Klaus

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Nachbarrecht NRW § 35
Beschaffenheit

(1) Die Einfriedigung muß ortsüblich sein. Läßt sich eine ortsübliche Einfriedigung nicht feststellen, so ist eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedigung vor, so tritt diese an die Stelle der in Satz 1 und 2 genannten Einfriedigungsart. 
Das Baurecht kann mehr erlauben als das Nachbarrecht, daher fragt man nicht das Bauamt :-)
Selbstverständlich kann man hinter einem Sichtschutzzaun machen was man will. So genau sind Grenzen eh nicht wirklich, Und so macher Grenzstein hatte in den letzten Hundert Jahren Wanderungen unternommen.
über und durch die Ritzen des Zauns
Na wenn er drüber schaut, dann würde ein weitere Zaun nichts bringen - außer das man selber als .... dastehen würde.

Ich würde den Nachbarn ignorieren - alleine Spielen macht keinen Spaß

Klaus

Re: Zweiten Zaun

Verfasst: 01.03.2013, 22:02
von Dschini
Dann wird A auf der Grenze mal den Zaun setzen!
Der Sichtschutz soll aber die Privatsphäre etwas verbessern, man möchte sich ja auch gerne was wohler fühlen! Und über 2m das schafft B nicht, er ist nicht so gelenkisch! ;-)

Lieben Dank für die Hilfe!

Re: Zweiten Zaun

Verfasst: 01.03.2013, 22:16
von Klaus
A ließt auch nur was im passt.

Die 2 Meter sind "Baurecht", es gibt unter Nachbarn aber auch das "Nachbarrecht". Je nachdem was niedere ist.

Re: Zweiten Zaun

Verfasst: 02.05.2013, 10:18
von pittiken
Sicher, aber B hat ja wohl schon 1,80 hohen Zaun auf seinem Grundstück errichtet, also auch gegen die Ortüblichkeit verstoßen. Wenn A einen 2 m hohen Zaun errichtet, der zwar baurechtlich in Ordnung geht, falls keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, kann wenigstens nicht das Bauamt auf der Matte stehen und auf unangemessene Ortsüblichkeit kann sich B wohl nicht berufen, solange er seinen 1,80 stehen hat. Aber im Nachbarschaftsverhältnis sind schon die komischten Dinge zu Tage gekommen.

Re: Zweiten Zaun

Verfasst: 02.05.2013, 12:24
von Klaus
Nur wenn sein Zaun 5 Jahre steht ist der eigene Anspruch aus Nachbarrecht verjährt. Dann kann er gegen den zweiten Zaun vorgehen der ja Neuer ist.

Klaus

Re: Zweiten Zaun

Verfasst: 04.09.2014, 06:18
von rebamarvin
Die 2 Meter sind "Baurecht", es gibt unter Nachbarn aber auch das "Nachbarrecht". Je nachdem was niedere ist.

Re: Zweiten Zaun

Verfasst: 04.09.2014, 07:47
von Klaus
Nicht ganz vollständig

Baurecht ist das Recht des Allgemeinheit das von Bauamt durchgesetzt hat. Man hat keinen Anspruch darauf das ein Bauamt wirklich loslegt. Wenn man Pech hat, und das ist oft der Fall, ist die Sache mit einem Bussgeld erledigt. Eine Abrissverfügung wird selten erlassen.
Wenn übrigens alle anderen Nachbarn in sichtweite auch gegen Baurecht verstoßen machen die gar nichts.

Das Nachbarrecht kann der Nachbar direkt durchsetzen, bis es Verjährt

Klaus