Zweiten Zaun

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

Antworten
Dschini
Beiträge: 18
Registriert: 12.09.2012, 10:24

Zweiten Zaun

Beitrag von Dschini » 01.03.2013, 20:28

Nur eine Info im Voraus: A und B haben Streit miteinander und reden nicht mehr miteinander, der Fall handelt in NRW!

B hat einen Sichtschutzzaun setzen lassen, dieser ist 1,80m hoch, laut Bauamt darf man den Zaun bis 2 Höhe sezten.
B hat behauptet der Zaun wäre auf der Grenze, jetzt hat aber A durch Zufall den Grenzpunkt gefunden, der von Bs Zaunarbeiten verdeckt wurde!
Der Zaun steht va 15 cm auf Bs Grundstück!
Da A weil er ständig von B beobachtet wird, über und durch die Ritzen des Zauns, einen eigenen Sichtschutz anbringen wollte, stellt sich die Frage ob A jetzt auf der Grenze einen neuen Sichtschutzzaun setzen darf! Also einen Grenzzaun mit 2m Höhe auf der Grenze als Grenzzaun, dann wären aber 2 Zäune da! A stört das nicht, aber darf A das?



Artikel lesen
Parkplatzidioten

Idioten Nachbarschaft

Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Zweiten Zaun

Beitrag von Klaus » 01.03.2013, 21:41

Code: Alles auswählen

Nachbarrecht NRW § 35
Beschaffenheit

(1) Die Einfriedigung muß ortsüblich sein. Läßt sich eine ortsübliche Einfriedigung nicht feststellen, so ist eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedigung vor, so tritt diese an die Stelle der in Satz 1 und 2 genannten Einfriedigungsart. 
Das Baurecht kann mehr erlauben als das Nachbarrecht, daher fragt man nicht das Bauamt :-)
Selbstverständlich kann man hinter einem Sichtschutzzaun machen was man will. So genau sind Grenzen eh nicht wirklich, Und so macher Grenzstein hatte in den letzten Hundert Jahren Wanderungen unternommen.
über und durch die Ritzen des Zauns
Na wenn er drüber schaut, dann würde ein weitere Zaun nichts bringen - außer das man selber als .... dastehen würde.

Ich würde den Nachbarn ignorieren - alleine Spielen macht keinen Spaß

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Dschini
Beiträge: 18
Registriert: 12.09.2012, 10:24

Re: Zweiten Zaun

Beitrag von Dschini » 01.03.2013, 22:02

Dann wird A auf der Grenze mal den Zaun setzen!
Der Sichtschutz soll aber die Privatsphäre etwas verbessern, man möchte sich ja auch gerne was wohler fühlen! Und über 2m das schafft B nicht, er ist nicht so gelenkisch! ;-)

Lieben Dank für die Hilfe!

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Zweiten Zaun

Beitrag von Klaus » 01.03.2013, 22:16

A ließt auch nur was im passt.

Die 2 Meter sind "Baurecht", es gibt unter Nachbarn aber auch das "Nachbarrecht". Je nachdem was niedere ist.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

pittiken
Beiträge: 2
Registriert: 02.05.2013, 09:18

Re: Zweiten Zaun

Beitrag von pittiken » 02.05.2013, 10:18

Sicher, aber B hat ja wohl schon 1,80 hohen Zaun auf seinem Grundstück errichtet, also auch gegen die Ortüblichkeit verstoßen. Wenn A einen 2 m hohen Zaun errichtet, der zwar baurechtlich in Ordnung geht, falls keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, kann wenigstens nicht das Bauamt auf der Matte stehen und auf unangemessene Ortsüblichkeit kann sich B wohl nicht berufen, solange er seinen 1,80 stehen hat. Aber im Nachbarschaftsverhältnis sind schon die komischten Dinge zu Tage gekommen.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Zweiten Zaun

Beitrag von Klaus » 02.05.2013, 12:24

Nur wenn sein Zaun 5 Jahre steht ist der eigene Anspruch aus Nachbarrecht verjährt. Dann kann er gegen den zweiten Zaun vorgehen der ja Neuer ist.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

rebamarvin
Beiträge: 2
Registriert: 28.01.2014, 08:53

Re: Zweiten Zaun

Beitrag von rebamarvin » 04.09.2014, 06:18

Die 2 Meter sind "Baurecht", es gibt unter Nachbarn aber auch das "Nachbarrecht". Je nachdem was niedere ist.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Zweiten Zaun

Beitrag von Klaus » 04.09.2014, 07:47

Nicht ganz vollständig

Baurecht ist das Recht des Allgemeinheit das von Bauamt durchgesetzt hat. Man hat keinen Anspruch darauf das ein Bauamt wirklich loslegt. Wenn man Pech hat, und das ist oft der Fall, ist die Sache mit einem Bussgeld erledigt. Eine Abrissverfügung wird selten erlassen.
Wenn übrigens alle anderen Nachbarn in sichtweite auch gegen Baurecht verstoßen machen die gar nichts.

Das Nachbarrecht kann der Nachbar direkt durchsetzen, bis es Verjährt

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste