Alles an die Grenze! Erlaubt?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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Lieseldiesel
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Alles an die Grenze! Erlaubt?

Beitrag von Lieseldiesel » 08.05.2013, 16:58

Wohnort Schleswig-Holstein/ Ostholstein

Nachbar A errichtet letztes Jahr direkt an den Zaun von B ein Holzlager. Breite ca.3,70m ,Höhe 1,95m und Tiefe wohl über 1m mit Dach ( natürlich abfallend zum Nachbarn B, weil der kann das Wasser brauchen). Jetzt baut A direkt im Anschluss an das Holzlager ( was nur zur Hälfte Holz ,zur anderen Müll enthält)ein Gartenhaus von mindestens 5 m Länge, Höhe steht noch aus. Ebenfalls direkt an die Grenze.

Alles rechtens? :?:


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Re: Alles an die Grenze! Erlaubt?

Beitrag von Klaus » 08.05.2013, 17:16

Zu 1. Holzlager.

Die sind meist bis zu einer gewissen Höhe erlaubt auch wenn Sie eine Wasserdichte Abdeckung haben. 1.95 erscheint mir zu Hoch, ich glaube im Nachbarrecht 1,5 gelesen zu haben

zu 2. Gartenhaus.

Mit Abstand darf man auch Gartenhäuser bauen. Auch da gibt es Vorschriften im Nachbarrecht wegen der Abstände und wegen der Größe. Es gibt auch noch und das ist extra und kann auch widersprechen Bauvorschriften die aber die Stadt was angehen würden.

Was steht denn für ein Zaun, Mauer an der Grenze - gehört evtl. B. Denn wenn B eine 2 Meter Mauer hat, kann der dahinter auch machen was er will.

Die wichtigste Frage ist immer: Hat der Nachbar die Mittel das man bei einer Klage sein Geld wieder bekommt. Und muss man nicht Angst haben das er mal einen dieser Holzscheite über den Kopf zieht.

Übrigens ist das "zumüllen" des Gartens kaum zu verhindern, das kann man froh sein das ein Holzberg die Sicht behindert

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Re: Alles an die Grenze! Erlaubt?

Beitrag von Lieseldiesel » 08.05.2013, 17:43

Als Grenze dient der berühmte Maaschendrahtzauuun von 1,20 m Höhe, gezogen von B vor 16 Jahren. A ist neu zugezogen.
Holzlager ist stabil gebaut mit Pfosten und festem Plexi-Dach. Holzlager ist zur Grenze offen, damit B freien Blick auf Müll und Holz hat .
Bei Gartenhäusern gibt es ja auch die m3 Regel, die will A laut eigener Aussage einhalten, aber darf er ein Teil nach dem anderen einfach an den Zaun bauen? Carport/ Garagen dürfen doch auch nur 9m haben.
Die rechte Grundstücksgrenze von B teilen sich A und C. C hat schon sein Carport plus Schuppen an der Grenze, jetzt kommt auch noch B dazu und macht den Rest dicht.

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Re: Alles an die Grenze! Erlaubt?

Beitrag von Klaus » 08.05.2013, 18:01

Wenn man alles durcheinander wirft wird nicht besser.

Ein "Holzstapel" ist kein Gartenhaus, sondern ein Holzstapel. Davon kann er den ganzen Garten voll stellen. Laut Nachbarrecht , das A mal selber lesen darf, kann es Höhen und Abstände geben. Muss aber nicht.

Gartenhäuser - das ist wenn 4 Seiten geschlossen sind, unterliegen dem Nachbarrecht und auch dem Baurecht. Carports haben Sonderregelungen. Macht der aus dem Holzlager eine Garage darf er Sie an die Grenze stellen.

Mal ein Problem raus suchen dann wird es klarer.

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Re: Alles an die Grenze! Erlaubt?

Beitrag von Lieseldiesel » 08.05.2013, 18:31

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Stimmt :wink: !
Nie stand etwas von Holzstapel, sondern Holzlager mit Seitenteilen und Dach !
Das ist - wie zwischenzeitlich herausgefunden- eine Bebauung.

B hat das Problem , dass er sich langsam fühlt wie an der Berliner Mauer, da erst Carport und gemauerter Schuppen von C, dann kommt Gartenhaus A mit fließendem Übergang zum Holzlager A. Zudem leidet Bepflanzung von B, da keine Schattengewächse.

Klar gelten besondere Vorschriften für Garagen , es gilt aber auch , dass Grenzbebauung max. 9m betragen darf, teilen sich mehrere Nachbarn die Grenze , dann 15 m.

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Re: Alles an die Grenze! Erlaubt?

Beitrag von Klaus » 08.05.2013, 22:23

Ok, dann Holzlager oder was auch immer. leider wäre ein "Holzstapel" günstiger, denn dafür gäbe es eine Regel.

Einzig bei einer gewerblichen Nutzung könnte man was machen. Evtl. kann man das Gewerbeaufsichtsamt oder das Bauamt dazu bringen das als gewerbliche Lagerung anzusehen und Auflagen zu machen.

Ohne genaue Angaben kann man kaum was raten. Es gibt Bebauungsvorschriften und das Nachbarrecht.

Also ich habe ne 4 Meter hohe Nachbar-Mauer von der der Putz bröckelt - so ist das Leben.

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Re: Alles an die Grenze! Erlaubt?

Beitrag von jp10686 » 12.05.2013, 08:36

Es gibt das Nachbarrecht wo Grenzabstände definiert sind und dann gibt es das Baugesetz wo Bauten genau definiert sind.
Die liegen öffentlich auf, man sollte sie lesen.
Kein Amt wird von sich aus wegen so was aktiv. Warum auch, wegen sowas gibts nur Unannehmlichkeiten.
Solange der mit seinem Müll (oder das was Du dafür hältst) auf seiner Seite bleibt, geht Dich das gar nichts an, es sei denn es handle sich um durchrostende Fässer mit Mineralöl drin oder dergleichen.
Wenn der Nachbar die Grenze frei lässt, hat man mehr von ihm. Solche Bauten haben also durchaus Vorteile.

Wegen dem Schuppen mit Traufe über die Grenze bitte ihn doch einfach, er möchte eine Dachrinne anbringen und das Wasser selbst ableiten.
Wenn dich die Bauten wegen der Hässlichkeit stören, dann vereinbare mit dem Nachbarn, dass er es lassen kann, obwohl auf der Grenze, dass du aber ebenfalls zur Grenze hin irgend ein hoch werdendes Gebüsch pflanzen darfst - am besten etwas Immergrünes.

Ein netter Messi als Nachbar ist zehnmal besser als überordentliche Rentner, die den ganzen Tag nichts zu tun haben als zu überlegen, wegen was sie den Nachbarn auf den Keks gehen können, die genau wissen wie du deine Rosen schneiden musst und dir das auch dann sagen, wenn du gar nicht gefragt hast.

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