A und B wohnten nebeneinander als Eigentümer in Ihren Einfamilienhäusern in Baden Württemberg. Die Grundstücke von A und B sind mit 2 m hohen Sichtschutzholzpaneelen ( 2m x 2 m ) auf einer Länge von ca. 15 m , abgetrennt , da die Häuser relativ dicht nebeneinander gebaut sind. B hat deshalb den Sichtschutzzaun vor 20 Jahren auf seiner Seite , einvernehmlich mit A auf seine Kosten gebaut. Der Sichtschutz steht somit auf dem Grund von B ca. 5 cm vom Maschendrahtzaun , der eigentlichen Grundstückstrennung, weg . Das Grundstück mit Haus von A wurde nun verkauft.
Frage:
Kann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen obwohl dieser Sichtschutz schon 20 jahre lang einvernehmlichen Bestand hatte . Schriftliche Vereinbarungen , oder eine Eintragung als Baulast gibt es nicht. Danke für jeden Hinweis
Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg
Moderator: Klaus
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Re: Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg
Also seiner !B hat deshalb den Sichtschutzzaun
Ansprüche aus Nachbarrecht verjährtvor 20 Jahren auf seiner Seite
Einzig das "Bauamt" könnte erklären das der Schwarzbau weg muss. Denn auch nach Baurecht ist er zu hoch. Doch bevor die was machen läuft der Bodensee über.
Er kann verlangen, jammern und klagen. Gewinnen wird er aber wohl kaumKann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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