Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg

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IKE
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Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg

Beitrag von IKE » 13.06.2013, 17:30

A und B wohnten nebeneinander als Eigentümer in Ihren Einfamilienhäusern in Baden Württemberg. Die Grundstücke von A und B sind mit 2 m hohen Sichtschutzholzpaneelen ( 2m x 2 m ) auf einer Länge von ca. 15 m , abgetrennt , da die Häuser relativ dicht nebeneinander gebaut sind. B hat deshalb den Sichtschutzzaun vor 20 Jahren auf seiner Seite , einvernehmlich mit A auf seine Kosten gebaut. Der Sichtschutz steht somit auf dem Grund von B ca. 5 cm vom Maschendrahtzaun , der eigentlichen Grundstückstrennung, weg . Das Grundstück mit Haus von A wurde nun verkauft.
Frage:
Kann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen obwohl dieser Sichtschutz schon 20 jahre lang einvernehmlichen Bestand hatte . Schriftliche Vereinbarungen , oder eine Eintragung als Baulast gibt es nicht. Danke für jeden Hinweis



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Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Klaus
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Re: Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg

Beitrag von Klaus » 13.06.2013, 17:54

B hat deshalb den Sichtschutzzaun
Also seiner !
vor 20 Jahren auf seiner Seite
Ansprüche aus Nachbarrecht verjährt

Einzig das "Bauamt" könnte erklären das der Schwarzbau weg muss. Denn auch nach Baurecht ist er zu hoch. Doch bevor die was machen läuft der Bodensee über.
Kann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen
Er kann verlangen, jammern und klagen. Gewinnen wird er aber wohl kaum
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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