Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg
Moderator: Klaus
Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg
A und B wohnten nebeneinander als Eigentümer in Ihren Einfamilienhäusern in Baden Württemberg. Die Grundstücke von A und B sind mit 2 m hohen Sichtschutzholzpaneelen ( 2m x 2 m ) auf einer Länge von ca. 15 m , abgetrennt , da die Häuser relativ dicht nebeneinander gebaut sind. B hat deshalb den Sichtschutzzaun vor 20 Jahren auf seiner Seite , einvernehmlich mit A auf seine Kosten gebaut. Der Sichtschutz steht somit auf dem Grund von B ca. 5 cm vom Maschendrahtzaun , der eigentlichen Grundstückstrennung, weg . Das Grundstück mit Haus von A wurde nun verkauft.
Frage:
Kann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen obwohl dieser Sichtschutz schon 20 jahre lang einvernehmlichen Bestand hatte . Schriftliche Vereinbarungen , oder eine Eintragung als Baulast gibt es nicht. Danke für jeden Hinweis
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Kann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen obwohl dieser Sichtschutz schon 20 jahre lang einvernehmlichen Bestand hatte . Schriftliche Vereinbarungen , oder eine Eintragung als Baulast gibt es nicht. Danke für jeden Hinweis
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Selber klagen - ohne Anwalt
Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.
Selber vertreten kann.....
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Re: Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg
Also seiner !B hat deshalb den Sichtschutzzaun
Ansprüche aus Nachbarrecht verjährtvor 20 Jahren auf seiner Seite
Einzig das "Bauamt" könnte erklären das der Schwarzbau weg muss. Denn auch nach Baurecht ist er zu hoch. Doch bevor die was machen läuft der Bodensee über.
Er kann verlangen, jammern und klagen. Gewinnen wird er aber wohl kaumKann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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