Sichtschutzzaun in Baden-Württemberg
Verfasst: 13.06.2013, 17:30
A und B wohnten nebeneinander als Eigentümer in Ihren Einfamilienhäusern in Baden Württemberg. Die Grundstücke von A und B sind mit 2 m hohen Sichtschutzholzpaneelen ( 2m x 2 m ) auf einer Länge von ca. 15 m , abgetrennt , da die Häuser relativ dicht nebeneinander gebaut sind. B hat deshalb den Sichtschutzzaun vor 20 Jahren auf seiner Seite , einvernehmlich mit A auf seine Kosten gebaut. Der Sichtschutz steht somit auf dem Grund von B ca. 5 cm vom Maschendrahtzaun , der eigentlichen Grundstückstrennung, weg . Das Grundstück mit Haus von A wurde nun verkauft.
Frage:
Kann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen obwohl dieser Sichtschutz schon 20 jahre lang einvernehmlichen Bestand hatte . Schriftliche Vereinbarungen , oder eine Eintragung als Baulast gibt es nicht. Danke für jeden Hinweis
Frage:
Kann der Neue Eigentümer C den Abriss verlangen obwohl dieser Sichtschutz schon 20 jahre lang einvernehmlichen Bestand hatte . Schriftliche Vereinbarungen , oder eine Eintragung als Baulast gibt es nicht. Danke für jeden Hinweis