Folgende Situation:
Bestehendes Doppelhaus wurde je Haus von Geschwister bewohnt.
Im vorderen Bereich hatte man eine gemeinsame Dach Entwässerung am linken Haus.
Durch Todesfall wurde die rechte Hälfe verkauft.
Der neue Besitzer hat das Haus kpl. Um und Angebaut incl. dem Dach, dabei hat er wie vorher einfach das Fallrohr vom linken Haus
benutzt ohne vorher zu fragen ob das ok. ist.
Seine Meinung ist das war schon immer so und es ist also Gewohnheitsrecht.
Muss er für eine eigene Dachentwässerung sorgen ? und wo in der Saarländischen Bauordnung kann ich das nachlesen wie das geregelt ist.
Vielen Dank
Dachentwässerung Doppelhaus
Moderator: Klaus
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