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Dachentwässerung Doppelhaus

Verfasst: 17.08.2013, 13:20
von Sepp1949
Folgende Situation:
Bestehendes Doppelhaus wurde je Haus von Geschwister bewohnt.
Im vorderen Bereich hatte man eine gemeinsame Dach Entwässerung am linken Haus.
Durch Todesfall wurde die rechte Hälfe verkauft.
Der neue Besitzer hat das Haus kpl. Um und Angebaut incl. dem Dach, dabei hat er wie vorher einfach das Fallrohr vom linken Haus
benutzt ohne vorher zu fragen ob das ok. ist.
Seine Meinung ist das war schon immer so und es ist also Gewohnheitsrecht.
Muss er für eine eigene Dachentwässerung sorgen ? und wo in der Saarländischen Bauordnung kann ich das nachlesen wie das geregelt ist.

Vielen Dank

Re: Dachentwässerung Doppelhaus

Verfasst: 17.08.2013, 13:28
von Klaus
2 Freund haben gestern zusammen eine Brücke gebaut. Nach dem der eine Morgens ein Magenproblem hatte und nicht richtig.... sägte er seine Brückenpfosten ab. Darf er das......

Nein.

Es besteht eine gemeinsame Einrichtung die so bleibt wie Sie ist. Selbstverständlich kann man diese Kündigen, jedoch wird man Schadenersatz zahlen müssen.Im BGB "Treu und Glauben" + "Vertragsrecht"

Anders ist es wenn der Nachbar nur zwanzig weitere Häuser und einen Supermarkt über die selbe Leitung ableiten möchte. Also die Wassermenge beträchtiglich erhöht.


Klaus

Re: Dachentwässerung Doppelhaus

Verfasst: 17.08.2013, 14:05
von Sepp1949
Das heißt: Auch wenn er im Rahmen des Umbaus das Kpl Dach entfernt hat und ein kpl neues Dach aufsetzt kann er ohne Zustimmung die Entwässerung des neuen Dachs in das Fallrohr vom Nachbarn einleiten. ???

Re: Dachentwässerung Doppelhaus

Verfasst: 17.08.2013, 14:12
von Klaus
Was ändern neue Ziegel an der "gemeinsamen Entwässerungsanlage" ?

Nichts, oder

Re: Dachentwässerung Doppelhaus

Verfasst: 17.08.2013, 14:43
von Sepp1949
Es sind ja nicht nur die Ziegel.
Das kpl Dach incl neuer Dachrinne und Leitungen, ein neues Dachgeschoss also.
Lt Plan ist eigene Entwässerung vorgeschrieben. Was unter Geschwister gegolten hat muss ja nicht auch für Fremde gelten oder ?

Re: Dachentwässerung Doppelhaus

Verfasst: 17.08.2013, 16:04
von Klaus
Er hatte vorher ein Dach das so angeleitet wird, und er hat jetzt ein Dach das so abgeleitet wird. Vereinbart war, wie man deutlich sehen kann, das das Regenwasser abgeleitet wird. Das passierte vorher und auch jetzt.

"Die Vereinbarung war, wir bauen eine Wasserableitung, dann bauten Sie eine. Nun kann der Bauherr nach "Treu und Glauben" erwarten das diese nicht zu "Unzeit" wieder abgerissen wird. Da man Bauwerke auf "Ewigkeit" errichtet, wird man daran auch nichts ändern können.
Selbstverständlich kann man dem Nachbarn seinen "Schaden" ersetzen und verlangen sein Wasser selber abzuleiten.

Der Schaden sind die Baukosten einer eigenen Ableitung.

Wenns darum geht Streit anzufangen wurde ich was anderes suchen.

Klaus

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