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kaminholzunterstand - zu hoch, zu nah ?

Verfasst: 31.10.2013, 20:52
von ikopi
hallo,

grundstücksnachbar a in berlin hat einen kaminholzunterstand direkt an den die grundstücke trennenden sichtschutzzaun gebaut.
auch ist der unterstand höher als dieser zaun.
höhe ca. 2m , breite ca. 1, 50 m

nachbar b sagt das daß so nicht den regeln entspricht , was hätte a er zu beachten gehabt ?
nachbar b , der länger dort wohnt hat an dieser stelle einen kleinen bungalow zu stehen.
eine wand bildet die grundstücksgrenze.
nachbar a hat sein grundstück , mit dem bungalow von nachbar b gleich neben der grundstücksgrenze ,
so gekauft ohne es bisher zu monieren.
könnte nachbar a fordern das dieser bungalow umgesetzt wird , nachdem ihm b gesagt hat er solle seinen kaminholzunterstand
weiterweg stellen ?


danke und grüße ikopi

Re: kaminholzunterstand - zu hoch, zu nah ?

Verfasst: 31.10.2013, 22:03
von Klaus
Bitte Großbuchstaben verwenden und Fälle einzel fragen, irgendwas zu mischen bringt nichts

Holsstapel sind im Nachbarrecht geregelt - und meist nur 1,5 an der Grenze erlaubt. Je weiter weg desto höher.

Ein Kaminholzunterstand kann ein Gebäude sein wie der Bungalow (Bungalow ist ein Wohnhaus mit einem Stock) je nach Bauart

Gebäude sind Baurecht und man braucht eine Baugenemigung.

Allgemein: Wer andere anscheisst muss damit rechnen danach auch alle Regeln einhalten zu müssen.

Klaus