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Holzlager und Gartenhaus

Verfasst: 28.01.2014, 09:34
von rebamarvin
Nachbar A errichtet letztes Jahr direkt an den Zaun von B ein Holzlager. Breite ca.3,70m ,Höhe 1,95m und Tiefe wohl über 1m mit Dach ( natürlich abfallend zum Nachbarn B, weil der kann das Wasser brauchen). Jetzt baut A direkt im Anschluss an das Holzlager ( was nur zur Hälfte Holz ,zur anderen Müll enthält)ein Gartenhaus von mindestens 5 m Länge, Höhe steht noch aus. Ebenfalls direkt an die Grenze.

Alles rechtens? :?:

Re: Holzlager und Gartenhaus

Verfasst: 28.01.2014, 09:43
von Klaus
Das Holzlager ist Nachbarrecht und da ist das Nachbarrecht des Bundeslandes interessant (selber nachlesen) . Meist sind bereits bei 1,5 Meter Höhe des Holzlager Schluss.
Generell darf der Nachbar aber da auch seinen Wohnwagen abstellebn, der eine verfaulte Hollywoodschaukel..... aber es kann auch noch schlechter werden.

Das Gartenhaus verstößt wegen des geringen Abstands gegen Nachbarrecht und evtl. auch gegen Baurecht. Da Baurecht nur das Bauamt angeht würde ich das Bauamt einfach mal anrufen und den Nachbarn anschwärzen. Hat man Glück kommen die raus und erklären dem Nachbarn was falsch ist.

Nachbarrecht muss man selber einklagen, auch verjähren die Anssprüche recht schnell (5 Jahre). Meist gibt es vorweg ein Schiedsverfahren das man auch ohne Anwalt durchführen kann, kostet auch nicht viel.

Klaus