kleinere Abstandslächen durch Einigung mit Nachbarn?

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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zippir
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kleinere Abstandslächen durch Einigung mit Nachbarn?

Beitrag von zippir » 05.04.2014, 08:47

Guten Tag

Ich bin per Suche auf dieses Forum gestoßen. Ich habe einen (für mich) speziellen Fall. Hoffe hier Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

A beabsichtigen ein Reihenendhaus zu kaufen und anzubauen. Das Grundstück hat an der Seite wo angebaut werden soll vorne am Gebäude einen Abstand von sechs Metern und hinten ca. 5 Meter z de Grundstücken nebenan. Die Grundstücksbegrenzung verläuft also nicht gerade. A würden gerne durchgängig drei Meter anbauen. Somit können A nicht durchgängig die Abstandsflächen von 3 Metern einhalten. Nun ist es so, dass das Grundstück nicht an ein sondern mind. zwei Grundstücke angrenzt, da die anderen nicht parallel zu unserem verlaufen.
A haben sehr oft erzählt bekommen, dass man sich mit den Nachbarn einigen kann und dann in Ruhe bauen darf. Stimmt das? Wenn A also die beiden Grundstücksbesitzer anspreche und mit ihnen eine (wenn notwendig notariell beglaubigte) Einigung erziele, hat das Bestand für mein Vorhaben? Kann A dann wie geplant bauen? Hat diese Einigung auch Bestand, wenn einer der Besitzer später verkauft und der Käufer das nicht gut findet?

Aus A Sicht gibt es einige Eckpunkte, die die Sache erleichtern. Zum einen sind die Häuser auf den Nachbargrundstücken mindestens 15 Meter entfernt zur Grundstücksbegrenzung. Zum anderen gibt es stand jetzt zwischen unseren Grundstücken einen Pfad, der allgemein genutzt wird. Dieser vergrößert eigentlich den Abstand nochmal um einen Meter oder mehr. Allerdings gehört dieser Pfad tatsächlich zu den Grundstücken nebenan.

Gruß und Dank



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Klaus
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Re: kleinere Abstandslächen durch Einigung mit Nachbarn?

Beitrag von Klaus » 05.04.2014, 09:19

Mal unsere Regeln lesen ( A und B statt ich und du)

Klar kann man sich "einigen", jedoch wird das Bauamt nur eine "Baulast" akzeptieren. Sprich der fehlende Abstand ist dann eben beim Nachbar. Da dieser wenn er selber bauen will am der Baulast seine Abstände halten muss, verliert sein Grundstück an Wert. Ist also wie "abkaufen" dafür etwas billiger, denn ohne Geld wird der Nachbar nicht zustimmen.

Und da A Grundstück erst mit der Baulast bebaubar ist, und dadurch viel Geld wert wird - wirds teuer.

Baulasten werden ins Baulastenverzeichnis eingetragen und haben dauerhaft Bestand
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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