Gemeinsame Einfahrt und Doppelgarage
Verfasst: 02.07.2014, 20:27
Hallo,
A und B haben eine gemeinsame Einfahrt an deren Ende eine Doppelgarage steht. A hat das Grundstück vor über 20 Jahren gekauft, ohne Absprachen, Einschränkungen, Grundbucheintragungen etc.
B's Garage stand zuerst genau an der Grundstücksgrenze. A's Garage wurde etwas später vom Vorbesitzer des Grundstücks angebaut. Dieser Umstand wurde A aber erst jetzt, durch den Streit bekannt.
A hat an der Trennwand der Garage Winterräder aufgehängt. Jetzt (nach mehr als 15Jahren)verlangt B dass die Räder abgenommen werden sollen, da es seine Wand sei. A ist der Meinung dass das Innere seiner Garage seine Privatsache sei. B droht in der gemeinsamen Einfahrt einen Zaun zu errichten. A könnte dann die Garage nicht mehr nutzen, weil die Einfahrt zu schmal ist.
Darf B die Entfernung der Räder verlangen?
Hat B das Recht die Einfahrt zu teilen?
Danke für ein paar hilfreiche Antworten
A und B haben eine gemeinsame Einfahrt an deren Ende eine Doppelgarage steht. A hat das Grundstück vor über 20 Jahren gekauft, ohne Absprachen, Einschränkungen, Grundbucheintragungen etc.
B's Garage stand zuerst genau an der Grundstücksgrenze. A's Garage wurde etwas später vom Vorbesitzer des Grundstücks angebaut. Dieser Umstand wurde A aber erst jetzt, durch den Streit bekannt.
A hat an der Trennwand der Garage Winterräder aufgehängt. Jetzt (nach mehr als 15Jahren)verlangt B dass die Räder abgenommen werden sollen, da es seine Wand sei. A ist der Meinung dass das Innere seiner Garage seine Privatsache sei. B droht in der gemeinsamen Einfahrt einen Zaun zu errichten. A könnte dann die Garage nicht mehr nutzen, weil die Einfahrt zu schmal ist.
Darf B die Entfernung der Räder verlangen?
Hat B das Recht die Einfahrt zu teilen?
Danke für ein paar hilfreiche Antworten