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Gemeinsame Einfahrt und Doppelgarage

Verfasst: 02.07.2014, 20:27
von Birgit23
Hallo,

A und B haben eine gemeinsame Einfahrt an deren Ende eine Doppelgarage steht. A hat das Grundstück vor über 20 Jahren gekauft, ohne Absprachen, Einschränkungen, Grundbucheintragungen etc.

B's Garage stand zuerst genau an der Grundstücksgrenze. A's Garage wurde etwas später vom Vorbesitzer des Grundstücks angebaut. Dieser Umstand wurde A aber erst jetzt, durch den Streit bekannt.
A hat an der Trennwand der Garage Winterräder aufgehängt. Jetzt (nach mehr als 15Jahren)verlangt B dass die Räder abgenommen werden sollen, da es seine Wand sei. A ist der Meinung dass das Innere seiner Garage seine Privatsache sei. B droht in der gemeinsamen Einfahrt einen Zaun zu errichten. A könnte dann die Garage nicht mehr nutzen, weil die Einfahrt zu schmal ist.

Darf B die Entfernung der Räder verlangen?
Hat B das Recht die Einfahrt zu teilen?

Danke für ein paar hilfreiche Antworten

Re: Gemeinsame Einfahrt und Doppelgarage

Verfasst: 02.07.2014, 22:32
von Klaus
Wenn der Nachbar eine Garage baut dann gehören wohl alle 4 Wand auch dem Nachbarn. Aus welchen Grund sollte einem dann erlaubt werden dahinein Löcher zu bohren. Nur weil man seine Garage dranbaut erwirbt man keine Rechte. Es sei denn man hat 4 eigene Wände angebaut.

Selbstverständlich kann der Nachbar einen Zaun ziehen. Es sei denn er hat Wegerecht erteilt oder solche stehen im Grundbuch.

Im Fernseh kam man ein sturer Nachbar der meinte das ginge nicht. Ich glaube sein Kleinlaster rostet da immer noch weil er den nicht mehr herausbekommt.

Der Nachbar muss die gemeinsame Nutzung nur angemessen kündigen.

Hat man keine eigene Zufahrt könne das auch ein Schwarzbau sein, das es ja keine Garage mehr wäre.

Ich würde fragen ob er sich rumdreht und die Hose runterzieht ....... dann gehts leichter. Und mir für 10 Euro eine Reifenständer kaufen

Mal im Ernst warum glaubt A denn das er die Wand anboren und den fremden Weg nutzen darf ?

Re: Gemeinsame Einfahrt und Doppelgarage

Verfasst: 13.07.2014, 20:21
von Birgit23
Die Grundstücksgrenze verläuft in der Mitte der gemeinsamen Einfahrt,von einem gänzlich fremden Weg kann nicht die Rede sein. Nur dadurch dass A's Eingangsbereich, der die Einfahrt seitlich begrenz, breiter ist (das ist aber auch schon immer so), wäre mit einem Zaun die Einfahrt für ein Auto zu schmal. Gibt's denn nicht auch so etwas wie ein Gewohnheitsrecht, wenn der jetzige Zustand schon seit vielen Jahren besteht? Bislang gab es darüber nie Diskussionen.

Re: Gemeinsame Einfahrt und Doppelgarage

Verfasst: 13.07.2014, 20:55
von Klaus
Es gibt keine Gewohnheitsrechte, da wir seit 1850 ein grundbuch haben. Gewohnheitsrechte gibts nur für Zeug das älter war und man deswegen ja nicht in ein grundbuch schreiben konnte.
Es gibt das Grundbuch, die sin nur gemeinsam entfernbar. Sowie Vereinbarungen zweier Parteien, die sind angemessen von beiden Parteien kündbar.
gänzlich fremden Weg
Der Weg eines Fremden ist ein gänzlich fremder Weg. Es geht um zwei Wege, der Eigene und der Andere.
Bislang gab es darüber nie Diskussionen.
Das sagen herrische Männer zum Scheidungsrichter auch immer. :-I(