Mal wieder Gartenzaun ....

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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HarryD
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Mal wieder Gartenzaun ....

Beitrag von HarryD » 11.07.2014, 11:33

Liebe Forumsgemeinde,

mal wieder Nachbar und Zaun bzw. Sichtschutz.

In A Neubaugebiet in BaWü hat der Nachbar B ohne Rücksprache entlang der gesamten gemeinsamen Grenze Randsteine gesetzt (komplett auf seinem Grund incl. Fundament) und dahinter mit ca. 15 cm Grenzabstand einen komplett blickdichten ca. 20m langen Holzzaun gezogen.
Der Zaun ist eigentlich recht schön, war auch sicher nicht ganz billig, wirkt aber natürlich sehr massiv und nicht gerade ortsüblich. Die Zaunfelder sind so etwa 1,70 m hoch die Pfosten deutlich mehr.
Licht und Aussicht nimmt er A nicht, der Nachbar B hat damit sein eigenes Grundstück massiv verdunkelt, dahinter wächst wohl jetzt nichts mehr. Eine generelle Einfriedungspflicht gibt es in BaWü übrigens nicht.

Jetzt folgende Fragen:

Wie misst man eigentlich die Höhe eines Zauns? Sind die Zaunfelder oder die höheren Pfosten maßgeblich?

Lt. Bebauungsplan sind nur Draht oder Holzzäune bis max.1,5 m Höhe zulässig. Kann man, wie im Nachbarrecht BaWü vorgesehen höher gehen, wenn man entsprechenden Grenzabstand einhält, oder sind hier die 1,5 m als tatsächliche Maximalhöhe zu verstehen?

Ist baurechtlich ein duchsichtiger Holzzaun und ein blickdichter Sichtschutz das selbe, oder unterscheidet man da?

Im Nachbarrecht BaWü ist festgelegt, dass ein Zaun mindesten 50 cm Grenzabstand einhalten muss, wenn Ausbesserungsarbeiten nicht von der Seite des Eigentümer aus möglich sind. Der Nachbar hat dagegen verstoßen, damit ist m. E. das Hammerschlag- und Leiterrecht zum Streichen des Zauns verwirkt?

Die Verjährung beträgt wohl 5 Jahre innerhalb derer man gegen den Zaun vorgehen könnte, wenn tatsächlich gegen Bestimmungen verstoßen wurde?

Bitte nicht falsch verstehen. A suche keine Argumente, wie A den Nachbarn "ärgern" kann. A will nur gewappnet sein, falls weitere "Kriegserklärungen" kommen sollten.

Vernünftig reden kann man mit B immer, natürlich darf er den Zaun auch von A Seite aus streichen, aber bitte rechtzeitig vorher ankündigen!

Bei der Bepflanzung meines recht kleinen Grundstücks möchte A mir auch keine Vorschriften machen lassen, nach dem Motto: "Abstand halten dass er bequem streichen kann".
Natürlich werde A diese massive Holzwand durch Begrünung von meiner Seite aus optisch verschönern und damit die optische Massivität mildern.

Bin mal sehr gespannt, was Ihr dazu meint.

Viele Grüße

HarryD



Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

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Klaus
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Re: Mal wieder Gartenzaun ....

Beitrag von Klaus » 11.07.2014, 12:22

Regel lesen wäre nett gewesen

1,70 - 0,15 = 1,55 Cm also 5 Zentimeter zu hoch- Es sei denn man hat sich vermessen.
Wie misst man eigentlich die Höhe eines Zauns? Sind die Zaunfelder oder die höheren Pfosten maßgeblich?
Im Gesetz steht Zaun - also alles. Wobei bei 20 Meter 5 Pfosten a 5 cm wohl kaum ins Gewicht fallen wenn man die Höhe mittelt
Lt. Bebauungsplan sind nur Draht oder Holzzäune
Interessiert das Bauamt kaum, die schicken höchstens ein kleines bussgeld und machen danach nichts mehr. Selber hat man daraus keine Ansprüche
Im Nachbarrecht BaWü ist festgelegt, dass ein Zaun mindesten 50 cm Grenzabstand einhalten muss, wenn Ausbesserungsarbeiten nicht von der Seite des Eigentümer aus möglich sind.
Er sägt ganz unten ab - streicht - und nagelt dann wieder an. Er hat doch 15cm, das reicht für die Walze am Stil aus. Meist kann man die Holzfelder rausnehmen.
nach dem Motto: "Abstand halten dass er bequem streichen kann"
Inerhalb der Abstandsflächen für Pflanzen

Gewinnen kann man kaum was, also würde ich nichts machen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

HarryD
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Re: Mal wieder Gartenzaun ....

Beitrag von HarryD » 11.07.2014, 12:32

Hallo Klaus,

das ging ja superschnell, Vielen Dank, jetzt habe ich ein besseres Gefühl.

Bezüglich der Regeln mea culpa :oops: , gelobe Besserung.

Viele Grüße

HarryD

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