Mal wieder Gartenzaun ....

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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HarryD
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Mal wieder Gartenzaun ....

Beitrag von HarryD » 11.07.2014, 11:33

Liebe Forumsgemeinde,

mal wieder Nachbar und Zaun bzw. Sichtschutz.

In A Neubaugebiet in BaWü hat der Nachbar B ohne Rücksprache entlang der gesamten gemeinsamen Grenze Randsteine gesetzt (komplett auf seinem Grund incl. Fundament) und dahinter mit ca. 15 cm Grenzabstand einen komplett blickdichten ca. 20m langen Holzzaun gezogen.
Der Zaun ist eigentlich recht schön, war auch sicher nicht ganz billig, wirkt aber natürlich sehr massiv und nicht gerade ortsüblich. Die Zaunfelder sind so etwa 1,70 m hoch die Pfosten deutlich mehr.
Licht und Aussicht nimmt er A nicht, der Nachbar B hat damit sein eigenes Grundstück massiv verdunkelt, dahinter wächst wohl jetzt nichts mehr. Eine generelle Einfriedungspflicht gibt es in BaWü übrigens nicht.

Jetzt folgende Fragen:

Wie misst man eigentlich die Höhe eines Zauns? Sind die Zaunfelder oder die höheren Pfosten maßgeblich?

Lt. Bebauungsplan sind nur Draht oder Holzzäune bis max.1,5 m Höhe zulässig. Kann man, wie im Nachbarrecht BaWü vorgesehen höher gehen, wenn man entsprechenden Grenzabstand einhält, oder sind hier die 1,5 m als tatsächliche Maximalhöhe zu verstehen?

Ist baurechtlich ein duchsichtiger Holzzaun und ein blickdichter Sichtschutz das selbe, oder unterscheidet man da?

Im Nachbarrecht BaWü ist festgelegt, dass ein Zaun mindesten 50 cm Grenzabstand einhalten muss, wenn Ausbesserungsarbeiten nicht von der Seite des Eigentümer aus möglich sind. Der Nachbar hat dagegen verstoßen, damit ist m. E. das Hammerschlag- und Leiterrecht zum Streichen des Zauns verwirkt?

Die Verjährung beträgt wohl 5 Jahre innerhalb derer man gegen den Zaun vorgehen könnte, wenn tatsächlich gegen Bestimmungen verstoßen wurde?

Bitte nicht falsch verstehen. A suche keine Argumente, wie A den Nachbarn "ärgern" kann. A will nur gewappnet sein, falls weitere "Kriegserklärungen" kommen sollten.

Vernünftig reden kann man mit B immer, natürlich darf er den Zaun auch von A Seite aus streichen, aber bitte rechtzeitig vorher ankündigen!

Bei der Bepflanzung meines recht kleinen Grundstücks möchte A mir auch keine Vorschriften machen lassen, nach dem Motto: "Abstand halten dass er bequem streichen kann".
Natürlich werde A diese massive Holzwand durch Begrünung von meiner Seite aus optisch verschönern und damit die optische Massivität mildern.

Bin mal sehr gespannt, was Ihr dazu meint.

Viele Grüße

HarryD

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