L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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Tatjana208
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L-Steine bei Einfahrtneubau "rübergerutscht"

Beitrag von Tatjana208 » 23.07.2014, 09:44

Hallo, Nachbar A hat seine Einfahrt machen lassen und da es eh Ärger mit Nachbar B gab ist der Vorarbeiter der Baufirma mit Nachbar B an die Grenzsteine gegangen und hat sich mündlich, bestätigen lassen das die L-Steine richtig sind. 2 Wochen nach Fertigstellung der Einfahrt beschwert sich B bei A das die Steine 2 cm auf seinem Grundstück seien. A ruft die Baufirma an die sich das anschaut und feststellt das am hinteren Grenzstein tatsächlich 1,5 cm überstand auf das Grundstück von B sind (eventuell sind die Steine beim Rütteln gerutscht). Nun sagt B er wolle ja nicht kleinlich sein und das könne so bleiben. A befürchtet aber das B später doch eine Rückbauung verlangen wird. Das wird dann schwieriger weil auf die Einfahrt noch eine Garage kommt. Wie lange nach Kenntnis kann B die Rückbauung fordern?

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