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Mauer von Nachbargarage zum Haus

Verfasst: 04.09.2014, 17:23
von Frizzly
Hallo,

mal angenommen, A baut eine Garage neben B. B´s Haus steht nicht genau auf der Grenze, es befindet sich ein schmaler Streifen (ca. 0,5-1m x 3 m) neben dem Haus. A hält einen Abstand von 3 m zu dieser Grenze ein und errichtet dort eine Garage. Von der Garage zieht er eine Mauer an seiner Grenze entlang bis zur Grenze von B (überschreitet diese wahrscheinlich um 50cm, die Katasterpläne sind wohl ungenau). Diese Mauer hat eine L-Form und verläuft weiter über eine Länge von 3 m mit einem Abstand von 50cm vor der Hauswand von B. Dürfte A diese Mauer an seiner Grenze errichten, direkt vor der Wand von B? Zusätzlich kann B wegen dieser Mauer kein Heizöl mehr tanken (der Einfüllstutzen liegt in diesem Bereich) weil die Wand-Abstände natürlich zu schmal sind.

Was kann B dagegen tun?

Re: Mauer von Nachbargarage zum Haus

Verfasst: 10.03.2015, 18:05
von Squirrel
Hallo Frizzly,
hast du das Ploblem schon gelöst? Normalerweise soll A B fragen, ob A eine Grenze bauen darf. Falls B wegen dieser Mauer kein Heizöl mehr tanken kann, dann wie kann A dort was bauen? Auf keinen Fall.

Re: Mauer von Nachbargarage zum Haus

Verfasst: 10.03.2015, 18:26
von Klaus
Normalerweise soll A B fragen, ob A eine Grenze bauen darf.
Was soll die Antwort bedeuten

Re: Mauer von Nachbargarage zum Haus

Verfasst: 10.03.2015, 19:40
von Klaus
Als Grundstücksbesitzer darf man entsprechend den Abstandsregeln Mauer und Zäune errichten. Einzig wenn der Nachbar einen Grenzbau hat, wird das so nicht gehen. Denn der könnte ja sein Fenster nicht mehr öffnen. Daher werden meist Baulasten eingetragen die dem fehlenden Grenzabstand regeln. Wobei ein Grenzbau eigentlich alles ist was die Abstände nicht einhält - als direkt oder 10cm Abstand ist das selbe.

Gibt es keine Baulasten, Wegerechte oder Verträge...

Dann muss man mal in der Geschichte Recherche betreiben. Dabei wird wohl herauskommen das die Bauherren mit dem Nachbar einig waren so zu bauen. Daher würde es gegen Treu und Glauben verstoßen jetzt eine Mauer vor das Heizöl Loch zu stellen.

Aber um genaues zu sagen ist die Beschreibung etwas unklar.

Re: Mauer von Nachbargarage zum Haus

Verfasst: 12.03.2015, 22:40
von Squirrel
Klaus hat geschrieben:
Normalerweise soll A B fragen, ob A eine Grenze bauen darf.
Was soll die Antwort bedeuten
Meine Antwort bedeutet, dass Beschreibung der Situation etwas unklar ist, deswegen ist es schwer wirksame Tipps zu geben.

Re: Mauer von Nachbargarage zum Haus

Verfasst: 12.03.2015, 22:55
von Klaus
Ach so daher

soll A B fragen, ob A eine Grenze bauen darf.

weil man ja Grenzen baut wenn es unklar ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grenze