großes Gartentrampolin direkt an Grenze

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Moderator: Klaus

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Fuzzy
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großes Gartentrampolin direkt an Grenze

Beitrag von Fuzzy » 07.05.2016, 08:51

Guten Morgen,

da ich neu im Forum bin, stelle ich mich ganz kurz vor. Ich bin 32 Jahre alt und wohne im Eigentum in Schleswig-Holstein.

Nun zum Problem. A wohnen auf einem ca. 1200 qm großen Grundstück. A Haus ist zur einen Grenze 4m entfernt. Dort grenzt A Wohnzimmer, das Schlafzimmer und die Terrasse an.
Auf Nachbarsgrundstück B ist das Haus ebenfalls ca. 4m von der Grenze entfernt. Vorm Haus befindet sich eine große Rasenfläche von ca. 400qm. Nun hat der Nachbar B ein großes Gartentrampolin (ca. 3m Durchmesser und ca. 2m hoch) direkt an die Grenze gestellt. A aufgestellter Sichtschutzzaun nützt nichts mehr, denn die Kinder können beim Hüpfen locker drüber schauen. Man hat auch keine ruhige Minute mehr im Garten, da die Kinder A ständing anschreien (Hallo), wenn sie A sehen. Das Schlimmste ist aber, dass A im Haus keine Ruhe mehr haben. Beim Hüpfen entwickelt sich so ein lautes dumpfes Geräusch im Haus. Zudem ist gestern am Haus gestapeltes Haus umgefallen.
Auf Nachfrage teilte man A mit, dass es ja deren Grundstück sei und sie dort machen könnten was sie wollen. Uns stört nicht das Kindergeschrei, A würden uns einfach nur freuen, wenn das Trampolin auf der Rasenfläche aufgestellt wird und nicht direkt an der Grenze.
Gibt es hier vielleicht jemanden der einen ähnlichen Sachverhalt hatte, bzw. weiß, was man A unternehmen könnte?

Ich bedanke mich bei Euch



Artikel lesen
Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Klaus
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Re: großes Gartentrampolin direkt an Grenze

Beitrag von Klaus » 07.05.2016, 09:36

Bitte Regeln lesen und bei Antworten das mit "A und B" einhalten.

Die Antwort auf die Frage was man unternehmen kann ist : Nichts, es ist der Garten des Nachbarn und er kann dort spielen wo ihm beliebt.

Oder

A sollte den Sichtschutz am Tranpolin entfernen und seinen Schaukenstuhl genau an diese Stelle stellen, mit Sicht auf die Kinder. Den meisten Eltern kommt eine "Spanner" der die Kinder beobachtet susbekt vor.
Nur ist dann der eigene Ruf am A..... Aber das ist er eh wenn man sich über Kinder beschwert.

Übrigens ist nach ein paar Wochen der Spaß vorbei, es gibt kaum Kinder die ewig und dauerhaft das selbe Spielzeug spielen.

Bewert man sich... wirds schlimmer und neben das Tranpolin kommt der Pool.

Bei 4 Meter Abstand.....

Rechtlich ist das übrigens nichts drin.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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