DHH als zweiter anbauen

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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as82
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DHH als zweiter anbauen

Beitrag von as82 » 02.08.2016, 22:19

Hallo,

A bauen eine DHH und hatten noch keinen Nachbarn. Als die Erdarbeiten begannen, stellte sich der neue Eigentümer B des Nachbargrundstücks vor. B erzählte uns das er noch nicht wüsste wann und wie genau er bauen möchte, wohl auch erst in ca. 5 Jahren. Was B jedoch wüsste, dass er weiter hinten mit dem Bau anfangen möchte.

A haben ein Baufenster von 14 Metern in der Tiefe nach dem Grenzabstand zur Straße von 3 m laut Bauplan. A Haus steht auf den ersten 9,5 Metern dieser Fläche. Hinzu kommen 4,5 m Terasse. A Nachbar will wohl erst nach 3 Metern anfangen und bis zum Ende des Baufensters bauen.
Somit hätten A entlang unserer kompletten Terasse eine Hauswand 4,5 m x 6,4 m Höhe ( West Seite ), welche A deutlich das Licht nehmen und einmauern würde. A Grundstück ist komplett 23 m lang. Somit blieben gerade mal 6 m seitlicher Blick frei am Ende des Grundstücks. Nach hinten raus steht eine Garage ( Breite 7 m ) auf die A schauen. Diese stand allerdings schon zum Zeitpunkt unseres Kaufs. Gesamtbreite Grundstück ist 12,5 m. Auf der linken Seite steht gemäß Bauplan unsere Garage.
A würden somit komplett von Beton eingemauert.
Da zum Zeitpunkt unseres Bauantrags noch kein Käufer vorhanden war, konnten A uns auch mit keinem abstimmen.

Frage: Können A hier Einspruch einlegen? Zählt das nicht als unzumutbar?

Vielen Dank für eure Antworten.



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Re: DHH als zweiter anbauen

Beitrag von Klaus » 03.08.2016, 06:54

Unsere A und B Regeln lesen !!!

Ich frage mich gerade wie A drauf kommt das sie eine DHH bauen, hört sich nach einem Einzelhaus an. Ich würde mal in den Bebauungplan schauen was erlaubt ist. Denn da steht wohl was von "Grenzbebauung" drin.
Bauen A und B jedoch "Einzelhäuser" so können Sie diese nicht auf die Grenze stellen, sondern müssen Abstand einhalten. Diese Abstand wird natürlich bei einer DHH auf null reduzert weil beide Seiten das wollen. Also könnte man sagen: Lieber B bau an uns an oder halte 3 Meter Abstand zur Grenze.

Aber wie gesagt es fehlen weitere Infos um das zu beurteilen. Anspruch auf Aussicht hat man übrigens nicht.

Man kann erst WIderspruch einlegen wenn die Baugenemigung vorliegt, bisher sind es nur Sprüche vom Nachbarn. Der wird auch keine Ahnung haben was er darf oder nicht
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

as82
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Re: DHH als zweiter anbauen

Beitrag von as82 » 03.08.2016, 12:01

Hallo bitte entschuldigt das vergessen der A & B Antworten.

Hier nochmal meine Frage mit A & B:

Hallo,

A baut eine DHH und hatte bei Bauantrag noch keinen Nachbarn. Als die Erdarbeiten begannen, stellte sich der neue Eigentümer B des Nachbargrundstücks vor. B erzählte uns das er noch nicht wüsste wann und wie genau er bauen möchte, wohl auch erst in ca. 5 Jahren. Was B jedoch wusste, dass er weiter hinten mit dem Bau anfangen möchte.

Beide Grundstücke ( von A & B )haben ein Baufenster von 14 Metern in der Tiefe nach dem Grenzabstand zur Straße von 3 m laut Bauplan. Hier müssen DHH genaut werden. A Haus steht auf den ersten 9,5 Metern dieser Fläche. Hinzu kommen 4,5 m Terasse. B will wohl erst nach 3 Metern anfangen und bis zum Ende des Baufensters bauen.
Somit hätte A entlang der kompletten Terasse eine Hauswand 4,5 m x 6,4 m Höhe ( West Seite ), welche A deutlich das Licht nehmen und einmauern würde. A Grundstück ist komplett 23 m lang. Somit blieben gerade mal 6 m seitlicher Blick frei am Ende des Grundstücks. Nach hinten raus steht eine Garage ( Breite 7 m ) auf die A schaut ( Diese gehört C. Diese stand allerdings schon zum Zeitpunkt als A kaufte. Gesamtbreite Grundstück A ist 12,5 m. Auf der linken Seite steht gemäß Bauplan Garage von A.
A würden somit komplett von Beton eingemauert.
Da zum Zeitpunkt des Bauantrags von A noch kein Käufer für Grundstück B vorhanden war, konnte A sich auch mit keinem abstimmen.

Laut Bauplan dürfen beide Grundstücke nur mit DHH bebaut werden und haben ein Baufeld von 14 Metern.

Frage: Kann A hier Einspruch einlegen? Zählt das nicht als unzumutbar?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Re: DHH als zweiter anbauen

Beitrag von Klaus » 03.08.2016, 12:14

Na nachdem ich den Beitrag geändert haben war das nicht nötig. Eher wäre es hilfreich die Frage nach Bebauungsplan und warum DDH zu beantworten
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Re: DHH als zweiter anbauen

Beitrag von as82 » 03.08.2016, 13:09

Warum DHH wurde bereits beantwortet, weil es DHH sein müssen laut BPLAN, es besteht ebenfalls Anbaupflicht jedoch nicht Profilgleichheit. Das erlaubte Baufeld beträgt 14m in die Tiefe. A hat von den 14 möglichen Metern auf den ersten 9,5 m gebaut. B möchte 3 m weiter hinten als A anfangen und bis zum Ende der 14 m bauen. Somit würde B 4,5 m tiefer im Versatz zu A bauen. A hätte dann eine Wand von 4,5 m direkt neben seiner Terasse, welche das Lict nehmen würde.

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Re: DHH als zweiter anbauen

Beitrag von Klaus » 03.08.2016, 13:17

es besteht ebenfalls Anbaupflicht jedoch nicht Profilgleichheit
Und die Farge ist jetzt ob man es dem Nachbarn trotzdem vernieten kann, weil einem das nicht passt.

Nö, man hat keinen Anspruch auf Aussicht.

Jedoch würde ich mal das Nachbarrecht des entsprechenden Bundeslandes lesen. In einigen Bundesländern gibt es Abstandsregeln die im Nachbarrecht stehen. Diese können auch nicht durch den Bebauungsplan eingeschränkt werden.
Da der Nachbar bereits angekündigt hat zu bauen, kann man im zuge eine einstweiligen Verfügung oder einer Klage feststellen ob er so bauen darf.

Und da man bereits vor dem Bau des Hauses einen Nachbarschaftsstreit hat, schnell verkaufen. Für ein Haus mit Aussicht gibts mehr Geld
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Re: DHH als zweiter anbauen

Beitrag von jp10686 » 05.08.2016, 18:56

Es stellt sich doch die Frage, wie weit die Firste und Grundrisse der beiden Doppelhaushälften zueinander versetzt stehen dürfen, damit es noch als Doppelhaus gilt, denn nur ein solches darf gebaut werden. Das weiss das bewilligende Bauamt.
Wenn das Beufenster breiter ist als das Haus, ist der erste im Vorteil, weil der zweite dann anbauen muss, also nicht mehr im Baufenster bauen kann, wo es ihm gefällt.
Lies mal hier, das ist doch ein Urteil zu Deinem Problem

In die Mitte muss vermutlich eine Brandmauer. Ebenso ist es schlau, wenn sich beide über gemeinsame Anschlussleitungen verständigen, denn dadurch könne beide Parteien Kosten sparen.

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