Fehlende Brandschutzwand

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Whoopie
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Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Whoopie » 12.04.2017, 18:13

Fiktiver Fall:

A und B teilen einen Hof, der bei Scheidung getrennt wurde und nun als DDH geführt wird.

Im Plan am Bauamt ist eine teilende Brandschutzwand eingezeichnet.

B, der erst vor ein paar Jahren seine Hälfte erworben hat stellt fest, dass diese Brandschutzwand nicht existiert.

B recherchiert, aber es lässt sich nicht mehr feststellen, wer diese Wand hat in den Plänen eintragen lassen, aber
sie existiert gar nicht.
A scheint schon lange zu wissen, dass die Wand nicht existiert. Hat auch eine Gaube gebaut bei der der Bauantrag
sagt, sie müsse einen best. Abstand zu "bestehender Brandschutzwand" haben, die nie existierte.
Will nichts damit zu tun haben.

Wer ist verantwortlich diese Wand, die ja versicherugstechnisch notwendig ist, zu bauen?



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Wer sein Wohnraum mit einer Alarmanlage schützen will, muss meist beim Profi tausende von Euros ausgeben. Mieter sind gut beraten sich das vom Vermieter genehmigen lassen, sonst kann der Vermieter den Rückbau verlangen. Viel bequemer und sogar viel günstiger sind Alarmanlagen zum S.....

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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Klaus » 12.04.2017, 19:27

Wird keine Brandschutzwand von wem auch immer gefordert interessiert es auch keinen. Nur weil ich auf irgend einen Bauantrag irgendwas bauen will, und mir das erlaubt wird, bedeutet es noch lange nicht das ich auch bauen kann. Außer es ist eine Auflage, des Bauamts.

Wenn B eine Branschutzwand kauft und Sie ist nicht vorhanden, hätte er dem Verkäufer sagen sollen das sie fehlt. Den könnte man dann haftbar machen, jedenfalls solange bis der Anspruch verjährt ist. Ich vermute mal B meint er hätte eine Bandschutzwand gekauft, weil er Sie jetzt auf "irgendeinem Bauplan" gesehen hat. Gekauft hat er aber nur ein Grundstück das genau so ist, wie es vor Kauf gesehen wird.

Das fehlen einer Brandschutzmauer ist kein Mangel, auch Versicherungstechnisch nicht. Kein Mensch braucht zwischen Wohnhäuser eine Brandschutzwand. Den meisten reicht da ein Zaun. Ich kenne keine Versicherung die nach einer solchen Wand fragen würde.

Stelle man sich vor B hätte den Bauplan für einer Villa mit Pool gefunden :-))
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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Whoopie » 13.04.2017, 11:39

Danke Klaus!

Wie lange dauert es bis zur Verjährung?
B hatte tatsächlich angenommen, dass diese Wand existiert. Nun wenn B bauen will soll er erst mal 40.000 - 50.000 € in diese Brandschutzwand stecken,
die er glaubte schon zu haben. B hat vor 4 Jahren gekauft. Dann hatt A seine Hälfte zum Kauf angeboten und B hat ein Jahr auf einen Preis gewartet.
Jetzt sagt A es dauert noch ein paar Jahre und B will nicht mehr warten.
B würde hoffen, dass A durch die Auflage seine Gaube in einem best. Abstand zur "bestehenden Brandschutzwand", von der er wusste, dass sie nicht existiert,
verpflichtet sei die Wand zu bauen oder sich zumindest daran zu beteiligen. :?

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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Klaus » 13.04.2017, 11:49

Jetzt bin ich verwirrt.Stehen da Häuser oder nicht. Wessen Bauplan ist das denn. Was hat B denn gekauft? Ein Grundstück einen Hof oder ein Haus. Was soll DDH sein, wohl eine DHH Doppel Haus Hälfte =?!?!

Ich dachte ein Wand im Hof.
Bei einem Doppelhaus braucht man eine Brandschutzwand, wobei die kaum so viel kosten wird.
Was ist denn Bestandteil des Kauf gewesen.? Wo soll die Wand den sein, auf dem eigenen Grundstück oder dem fremden.
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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Whoopie » 13.04.2017, 12:17

Hi Klaus,

also der Hof wurde tatsächlich zu Doppelhaushälften, die Brandschutzwand zwischen den beiden Hälften im Haus.
Die Wand wird so teuer, weil man die Decken/Böden, Badezimmer teilweise durchbrechen muss um diese Wand
zwichen die Häuser zu bauen. Auch alle Wandverkleidungen/einbauten usw.
Es wird auf die Grundmauer von B gebaut bis unters Dach...

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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Whoopie » 13.04.2017, 12:24

Der Plan von dem ich spreche ist der Bestandsplan beim Landratsamt.
Durch diesen ist B davon ausgegangen, dass da eine ordentliche Trennung
zwischen den zwei Hälften des Hauses gibt.
Gibt es aber nicht.

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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Klaus » 13.04.2017, 12:32

Fragen beantworten würde helfen.

Beim "Landratsamt" gibt es im Katasteramt die Katasterpläne die haben keine "Wände" sondern nur Grenzlinien.
Im Bauamt gibts manchmal Baupläne aber nur wenn ein Gebäude steht
Dann gibts es im Bauamt das Baulastenverzeichnis wenn es Baulasten gibt
Es gäbe noch den Bebauungsplan und dann Verzeichniss von Gewässern im Gewässeramt.

Eine Brandschutzmauer ist nicht zwingend, je nach Baujahr ist die nicht notwendig gewesen. Vor allem wenn das keine echten DHH sind, sondern mal ein Haus war das danach geteilt wurde.

Also es kommt drauf an
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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Klaus » 13.04.2017, 13:00

Hatte eine Antwort wohl überlesen :-(

Kein Mensch baut eine Brandschutzmauern nachträglich ein. Das geht so eh nicht weil die Decken auf den Wänden liegen und man dann daneben kaum was wegmachen kann. Den Branschutz könnte man auch anders lösen.
Jedoch interessiert das wohl keinen Menschen mehr.

Ob der VK haftet müsste man klären. Dazu hatte er es wissen müssen und arglistig verschwiegen! Und es müsste Bestandteil des Vertrags gewesens sein, wie auch immer. Hat der VK das dem Bauunternehmen damals extra gesagt: "Hey bau anders als im Plan, da sparen wir uns den Brandschutz" wäre ein Beweis. Hat der Bauunternehmen das aber einfach vergessen und niemand hats gemerkt, dann hat B Pech. Ansprüche an den Bauunternehmen sind wohl lange verjährt.

Da man als Laie gar nicht erkennen kann was eine Brandschutzmauer ist, wird der Schadenersatz nichts werden. Und da die Mauer auf "B" stehen soll, wird es wohl auch B's Pflicht gewesen sein diese zu bauen, nicht die des Nachbarn. Meist errichtet die der der als letztes baut.

Ich denke man wird da nichts holen können. Ich würde mal eine "Versicherung" fragen ob das stört und dann mal die Feuerweh was es macht.
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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Whoopie » 13.04.2017, 13:05

Lieber Klaus,

Du bist unglaublich hilfreich für fiktive doofe Laien! Danke dafür!

Worauf komt es dann an?
Wie könnte der verzweifelte Depp B Hilfe bekommen, dass die zum weiteren Ausbau nötige Brandschutzwand
nicht ganz auf ihm landet? Auch verkaufen kann B angeblich ohne Wand nicht, oder nur für geringeren Preis,
dem eventuellen Käufer C erklärend, dass nötiger Umbau nur mit Bau Brandschutzwand einhergehen kann. :?

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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Whoopie » 13.04.2017, 13:08

Da haben sich unsere Beiträge überschnitten.
B hat schon beim Brandschutzexperten nachgefragt, der sagt es gäbe keine andere Lösung
als Einbau dieser Wand.... :roll:

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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Klaus » 13.04.2017, 13:24

Was das für ne Pfeife. Ich wohne ihn einem Haus aus 1850 da gibts keine Brandschutzwand.
Also gehts auch ohne. Wer zwingt dich denn - niemand. Das Dauamt wird das Haus kaum abreisen lassen

Richtig ist, du muss den "Mangel" jetzt dem nächsten erzählen. Das mindern den Wert kaum um die 50tsd, den der Umbau kostet

Hilft aber alles nichts. Du kannst die Kosten nur umlegen wenn du arglistige Betrogen wurdest und das beweisen kannst.

Für "Augen auf beim Immobilienkauf" ist es jetzt schon zu spät

Zuverlässiger Brandschutz ist auch nachträglich zu realisieren
http://www.rockwool.de/unternehmen/presse/laatzen/
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Re: Fehlende Brandschutzwand

Beitrag von Whoopie » 13.04.2017, 13:29

:D Danke Klaus!

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