Schwarzbau mit Überbau

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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Rheingirl
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Schwarzbau mit Überbau

Beitrag von Rheingirl » 20.07.2018, 22:11

Folgendes Problem und bräuchte mal dringend einen Rat,


A hat 2003 ein Haus mit angrenzendem Garten gekauft und daran knüpft B an. Dessen Garage wurde nicht nur ohne Baugenehmigung gebaut, sondern diese steht auch 30 cm über A s Grenze.... Dies geschah vermutlich irgendwann in den 90iger Jahren.... Aufgrund des Vorbesitzer ist auch von Absicht oder grober Fahrlässigkeit auszugehen, Da A mehrere seiner unerlaubten Gebäude bereits abreissen mussten, die mitten in A s Grundstücken standen. Auf der Garage wurde noch eine Terrasse errichtet...

Beim Kauf eines wirtschaftsweges 2014 stellte der Vermesser fest, dass die Garage und Terrasse Überbaut sind..... Sofort sagte A zu B dass dies nun gütlich geklärt werden muss.. Er verschob diese Klärung dann immer wieder und B zog weg.... Nun steht B s Haus wieder zum verkauf

Mit dem neuen Kaufinteressenten ist nun leider schon im Vorfeld nicht gut auszukommen und es wird auch in nächster Zukunft wohl sehr unschön werden.... Daher rief A den Makler an und bat um vorherige Regelung der Grenzverhältnisse, Da A es lieber mit dem alten Eigentümer als mit dem Kaufintressent bereinigen will

Der Makler bot A nun den Abkauf der Überbauten Fläche an sowie einen Schadensersatz.... Wobei dort alle Kosten zu lasten beider anderer Parteien gehen soll
Ferner soll A ihm unterschreiben dass A die Garage dulde und würde für diese Unterschrift auch Geld erhalten
Ist das ein legales Angebot?


Wie könnte es für A ausgehen, bezüglich Duldung etc. Wenn hier gleich mehrere Punkte nicht OK sind , wie könnte das Bauamt reagieren

1. Schwarzbau Terrasse und Garage
2. Terrasse müsste 2.50 Meter von meiner Grenze Weg sein
3.Überbau um 30 cm

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