Schwarzbau mit Überbau

Bauen, Baugenemigung und Abstände

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Rheingirl
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Schwarzbau mit Überbau

Beitrag von Rheingirl » 20.07.2018, 22:11

Folgendes Problem und bräuchte mal dringend einen Rat,


A hat 2003 ein Haus mit angrenzendem Garten gekauft und daran knüpft B an. Dessen Garage wurde nicht nur ohne Baugenehmigung gebaut, sondern diese steht auch 30 cm über A s Grenze.... Dies geschah vermutlich irgendwann in den 90iger Jahren.... Aufgrund des Vorbesitzer ist auch von Absicht oder grober Fahrlässigkeit auszugehen, Da A mehrere seiner unerlaubten Gebäude bereits abreissen mussten, die mitten in A s Grundstücken standen. Auf der Garage wurde noch eine Terrasse errichtet...

Beim Kauf eines wirtschaftsweges 2014 stellte der Vermesser fest, dass die Garage und Terrasse Überbaut sind..... Sofort sagte A zu B dass dies nun gütlich geklärt werden muss.. Er verschob diese Klärung dann immer wieder und B zog weg.... Nun steht B s Haus wieder zum verkauf

Mit dem neuen Kaufinteressenten ist nun leider schon im Vorfeld nicht gut auszukommen und es wird auch in nächster Zukunft wohl sehr unschön werden.... Daher rief A den Makler an und bat um vorherige Regelung der Grenzverhältnisse, Da A es lieber mit dem alten Eigentümer als mit dem Kaufintressent bereinigen will

Der Makler bot A nun den Abkauf der Überbauten Fläche an sowie einen Schadensersatz.... Wobei dort alle Kosten zu lasten beider anderer Parteien gehen soll
Ferner soll A ihm unterschreiben dass A die Garage dulde und würde für diese Unterschrift auch Geld erhalten
Ist das ein legales Angebot?


Wie könnte es für A ausgehen, bezüglich Duldung etc. Wenn hier gleich mehrere Punkte nicht OK sind , wie könnte das Bauamt reagieren

1. Schwarzbau Terrasse und Garage
2. Terrasse müsste 2.50 Meter von meiner Grenze Weg sein
3.Überbau um 30 cm



Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Re: Schwarzbau mit Überbau

Beitrag von Klaus » 21.07.2018, 13:09

Das wird weniger heiß gekocht als ihr denkt.

Da das ganze schon ewig steht, haben die Nachbarn wegen des "Überbaus" wenig zu bekommen. Für den Überbau gibt es eine "lächerliche" Geldrente (lebenslang) und die Sache ist erledigt. Und zwar ab "sofort" - muss man einfach einfordern

Wegen der Terasse müsste man das Bauamt dazu bringen aktiv zu werden. Aus Nachbarrecht kann man keine Recht einleiten das ist einfach zu lange her. Das Bauamt wird ggf die Nutzung der Terasse auf der Garage verfügen - Anzeige genügt - bis die das machen und ob... kann dauern

Reisst der Nachbar irgendwann mal die Garage ab, sollte man eine Wiederbebauung verhindern. Eine Ändeurngen des Grenzverlauf ist wie das Horberger schießen -unnötig - und zwar unnötig teuer.
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Re: Schwarzbau mit Überbau

Beitrag von Rheingirl » 21.07.2018, 14:04

Nachbar A geht es auch nicht um Geld....sondern um Frieden und daher muss ein geregelter Grenzverlauf her, Da der Kaufintressent nicht möchte dass die von Nachbar A gehaltenen Schafe bis an seine Garagenwand laufen, die ja sowieso schon 30 cm auf dem Grundstück von A steht...... B wollte dies auch alles vertuschen und teilte es dem Kaufinteressenten nicht mit......A is aber nun im Zeitdruck, Da der Makler am Montag Gelbeträge wissen will, um B und den Kaufintressent " frei zu kaufen"...auch soll A eine Duldung unterschreiben, weil die Garage nicht 9 Meter, sondern 10 Meter lang ist

A würde die Garage und den Überbau dulden, jedoch aus Angst das den Schafen was passiert, Wäre das Interesse gross, dass die Terrasse abgebaut werden muss..... Oder eine Art Partyverbot.... Wäre sowas vor einem Schiedsgericht durchsetzbar?

A sucht eben verzweifelt nach Lösungen.... Nächste Woche ist der Notartermin....

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Re: Schwarzbau mit Überbau

Beitrag von Klaus » 21.07.2018, 15:16

Da gibt es nichts zu regeln

1. Der Überbau ist durch wegschauen quasi genemigt. Lediglich eine Geldrente ist zu bezahlen (wie ne Miete)
2. Bei der Terrasse hat der Nachbar aufgrund von Verfährung nichts zu sagen, das ist Sache des Bauamts
3. Auch bei der überlangen Garage hat der Nachbar aufgrund von Verfährung nichts zu sagen, das ist Sache des Bauamts

Daher kann er sich auch nicht freikaufen ! Das Bauamt entscheidet wie es will - oder nicht.
Eine Legalisierung wäre der Verkauf des überbauten Grundstück. Dabei entstehen hohe sinnlose Kosten für Vermessen, Notar und Anwälte.

Als Nachbar hat man nichts wegen der Terrasse zu wollen - das hätte man beim Bau machen müssen. Daher bringt auch kein Schiedsgericht nichts.
Das ist Baurecht und Sache des Bauamts.

Die Schafe können laufen wie sie wollen, machen sie die Garagenwand dreckig muss der Besitzer der Schafe den Schaden bezahlen.

Keiner braucht eine Lösung. Nach einen Anruf des Bauamts wird die Terasse auf der Garage evtl.verboten. Es sei denn es gab eine Genemigung dafür, was der Nachbar ja gar nicht wissen kann. Oder das Bauamt keine Lust hat
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Re: Schwarzbau mit Überbau

Beitrag von Rheingirl » 21.07.2018, 22:01

DANKE, für deine Antworten und deine Mühe... Irgendwie hab ich erhofft, irgendwas zu finden, damit ich den Kaufinteressenten noch zum abspringen des Kaufes bewegen kann..... Muss wohl auf ein Wunder hoffen....bis dann

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