Mauer mit Frostschaden

Bauen, Baugenemigung und Abstände

Moderator: Klaus

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shiggy1984
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Mauer mit Frostschaden

Beitrag von shiggy1984 » 09.07.2019, 20:51

Hallo zusammen, wie ihr sicher seht bin ich neu hier. Da ich kein passendes Thread gefunden habe habe ich diese Thema eröffnet. Folgendes Problem für das ich leider weiter ausholen muss.

A wohne in einem Reihenendhaus. Wenn man davor steht und das Haus ansieht habe A links einen Nachbarn rechts ist ein Weg zu meinem und den anderen Gärten der Häuser.

Früher gab es mal eine Garage im Keller des Hauses, die Strasse an der A wohne wurde vor zig Jahren saniert und ist dadurch höher geworden so dass die Garage von der Strasse aus nicht mehr zu benutzen war da die Abfahrt zu steil war. Vor etwa 15-20 Jahren wurde das Garagentoe entfernt, eine Mauer gezogen und die Schräge verfüllt und gepflastert so dass dort ein Stellplatz entstand.

Rechts von der Ehemaligen Abfahrt ist eine Mauer die die Grenze zu einem Blumenbeet bildet, links ist ebenfalls eine Mauer zu meinem Nachbarn hinter der sich eine Treppe und eine Rampe befinden (So das man z.b die Treppe geht und nebenher ein Fahrrad in den Keller schieben kann).

Nun soll die Mauer die zwischen A Nachbarn und A liegt "wandern". Durch A Stellplatz. B meint dass seine Kellereingangstür deswegen nicht mehr richtig schliesst, seine Verklinkerung dadurch Risse hat und befürchtet dass die Mauer umkippt.

Ohne es gesehen zu haben sind die folgenden Fragen sicher schwer zu beantworten aber A gebe gerne noch Zusatzinfos falls benötigt und vielleicht weiss ja auch einer wo A das ein oder andere in Erfahrung bringen kann.

Nun zu den Fragen...

Wem gehört die Mauer/wer ist dafür zuständig? (Wo kann A in Erfahrung bringen wem sie gehört?)

Kann es tatsächlich nach so langer Zeit erst dazu kommen das die Mauer wandert?

Welche Art von Gewerk kann A ggf. Bei der Instandsetzung helfen?


Vielen Dank fürs lesen des langen Texts

LG shiggy1984



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Klaus
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Re: Mauer mit Frostschaden

Beitrag von Klaus » 09.07.2019, 21:21

Regeln lesen !!!

Die Mauer gehört dem auf dessen Grundstück sie steht
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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